Was hat es mit dem Nachtfahrverbot überhaupt auf sich?

Zunächst einmal: Vor allem im Zusammenhang mit Lastkraftwagen wird von einem nächtlichen Fahrverbot gesprochen. Und dennoch: Ein einheitliches Lkw-Nachtfahrverbot in Deutschland gibt es nicht.
Stattdessen wird ein solches Verbot vom jeweiligen Bundesland selbst geregelt. Auf bestimmten Streckenabschnitten gilt dann ein Nachtfahrverbot für bestimmte Lkw. Eine entsprechende Beschilderung macht deutlich, welche Lkw hier fahren dürfen.
Dabei ist auf den Verkehrsschildern aufgeführt,
- welches Gesamtgewicht in Tonnen von dem Verbot betroffen ist und
- von wieviel bis wieviel Uhr
das Nachtfahrverbot gültig ist.
Inhaltsverzeichnis
Wieso gibt es auf einigen Streckenabschnitten ein Nachtfahrverbot für Lkw in Deutschland?

Dies hat erst einmal etwas mit der Lkw-Autobahnmaut zu tun, die 2005 eingeführt wurde. Viele Lastkraftwagenführer wichen nach ihrer Einführung auf alternative Routen aus, die sie auf Land-, Bundes- und Kreisstraßen – und dabei auch gerne mal durch Wohnsiedlungen – führten. Die akute Lärmbelästigung hielt nicht nur die Anwohner vom Schlafen ab, die zusätzliche Abgasbelästigung durch die Fahrzeuge schadete darüber hinaus die Gesundheit aller in der Nähe lebenden Wesen.
Bereits Ende desselben Jahres hielt das Nachtfahrverbot für Lkw in Deutschland Einzug. Daraus geht folglich hervor, dass es vor allem den Anwohnern ihre Zeit zum Schlafen zurückgeben soll und Nachtfahrverbote häufig dementsprechend in der Nähe von bewohnten Gebieten verhängt werden.
Ein Lkw-Nachtfahrverbot auf der Autobahn gibt es somit nicht.
Nächtliche Fahrverbote für Pkw, Motorrad und Moped

Ja, es kann auch vereinzelt ein Nachtfahrverbot für Pkw, Moped und/oder Motorrad verhängt werden. Auch Fahrten mit diesen Kfz können mitunter großen Lärm verursachen und in bestimmen Straßen bzw. Gebieten nachts zu Unmut führen.
Wo der Verkehr mit den jeweiligen Kfz untersagt ist, verrät erneut die Beschilderung.
Doch von einem Nachtfahrverbot kann auch in einem anderen Kontext gesprochen werden: nämlich, wenn der Kfz-Führer eine Augenschwäche hat, die ein Fahren bei Dunkelheit unmöglich macht. Ein solcher Fall von Nachtfahrverbot wird im Führerschein mit der Schlüsselzahl 05.01 vermerkt.
FAQ: Das Wichtigste zum Nachtfahrverbot
Ein einheitliches Nachtfahrverbot für Lkw gibt es in Deutschland nicht. Jedes Bundesland kann selbst festlegen, für welche Fahrzeuge und auf welchen Strecken ein nächtliches Fahrverbot gilt.
Halten sich Fahrzeugführer nicht an das Nachtfahrverbot, kann ein Bußgeld von 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg die Folge sein.
Ist in Ihrem Führerschein die Schlüsselzahl 05.01 vermerkt, dürfen Sie grundsätzlich nur Fahrten am Tage unternehmen.
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