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Unerlaubt mit Nebelscheinwerfer fahren: Welche Strafe droht?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 15. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wann ist der Einsatz vom Nebelscheinwerfer verboten?

Nebelscheinwerfer: Eine Strafe droht, wenn Sie diese bei guter Sicht einschalten.
Nebelscheinwerfer: Eine Strafe droht, wenn Sie diese bei guter Sicht einschalten.

Vor allem im Herbst tritt Nebel vermehrt auf: Viele klitzekleine Wassertröpfchen schweben dann in der Luft und sorgen dafür, dass die Sichtweite in Bodennähe mehr oder weniger stark abnimmt. Verschiedene Ursachen können zu Nebel führen. Sogenannter Strahlungsnebel entsteht etwa, wenn die Luft am Boden stark auskühlt, sie das enthaltene Wasser nicht mehr speichern kann und es deshalb zur Kondensation kommt.

Trifft das Abblendlicht eines Autos auf Nebel, reflektieren die vielen winzigen Wassertröpfchen dieses und sorgen dafür, dass der Fahrer geblendet wird. Um diesem Effekt entgegenzuwirken, gibt es Nebelscheinwerfer. Sie sind zum einen sehr hell. Zum andere sind sie sehr tief am Auto angebracht und beleuchten sowohl die Fahrbahnränder als auch den Bereich direkt vor dem Auto. Durch diese Anbringung wird dem unangenehmen und gefährlichen Blendeffekt entgegengewirkt.

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gibt genau an, wann die Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden dürfen. Doch wann ist der Einsatz erlaubt? Und droht für unrechtmäßig eingeschaltete Nebelscheinwerfer eine Strafe?

FAQ: Strafe wegen eingeschalteter Nebelscheinwerfer

Wann droht eine Strafe wegen eingeschalteter Nebelscheinwerfer?

Der Einsatz von Nebelscheinwerfern ist nur erlaubt, wenn die Sicht erheblich durch Regen, Nebel oder Schnee beeinträchtigt ist. Ist dies nicht der Fall, droht eine Strafe.

Welche Strafe droht bei verbotswidrig eingeschalteten Nebelscheinwerfern?

Schalten Sie die Nebelscheinwerfer trotz guter Sichtverhältnisse ein, kann das ein Bußgeld von 20 Euro nach sich ziehen. Das Bußgeld erhöht sich, wenn es aufgrund dessen zu einer Gefährdung oder einem Unfall kommt.

Droht eine Strafe, wenn Sie Nebelscheinwerfer folieren?

Es ist grundsätzlich nicht erlaubt, Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug zu verändern, da dadurch die Betriebserlaubnis erlischt. Wenn Sie Ihre Nebelscheinwerfer folieren, könnte ein Bußgeld von 50 Euro die Folge sein.

Der Bußgeldrechner zum Nebelscheinwerfer

Rund um den Nebelscheinwerfer: Drohendes Bußgeld

Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, welches Bußgeld anfällt, wenn Nebelscheinwerfer bei guter Sicht eingeschaltet werden oder verbotene Tuning-Maßnahmen durchgeführt wurden:

VerstoßBußgeld in Euro
Sie haben die Nebelscheinwerfer an Ihrem Fahrzeug widerrechtlich benutzt20
... und dadurch wurden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet25
... und dadurch kam es zu einem Unfall35
Sie haben die Nebelschlussleuchte an Ihrem Fahrzeug benutzt, obwohl die Sichtweite mindestens 50 Meter betrug20
... und dadurch wurden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet25
... und dadurch kam es zu einem Unfall35
Sie haben die Nebelscheinwerfer an Ihrem Fahrzeug nicht vorschriftsgemäß angebracht oder geschaltet15
Sie haben die Nebelscheinwerfer an Ihrem Fahrzeug foliert o.ä., wodurch die Betriebserlaubnis erloschen ist50

Zu erwartende Strafe: Nebelscheinwerfer ohne Nebel einschalten

Unerlaubterweise den Nebelscheinwerfer einschalten: An eine drohende Strafe sollten Fahrer denken.
Unerlaubterweise den Nebelscheinwerfer einschalten: An eine drohende Strafe sollten Fahrer denken.

Für das unerlaubte Fahren mit eingeschaltetem Nebelscheinwerfer droht eine Strafe. Doch wann dürfen Sie diese besondere Leuchte am Auto überhaupt einschalten? Da die Nebelscheinwerfer andere Fahrer blenden können, ist der Einsatz nur in bestimmten Situationen erlaubt. Die Sicht muss maßgeblich beeinträchtigt sein, und zwar durch

  • Nebel,
  • Regen oder
  • Schnee.

Fahren Sie in anderen Situationen unerlaubterweise mit eingeschaltetem Nebelscheinwerfer, ist eine Strafe in Form von einem Bußgeldbescheid zu erwarten. Die Bußgelder liegen, je nach Ausgangslage, bei 20 bis 35 Euro.

Die Nebelschlussleuchte ist eine besonders helle Zusatzleuchte, welche hinten am Auto angebracht ist. Durch das helle Licht sind Fahrzeuge bei Nebel besser zu erkennen. Bei besseren Sichtverhältnissen blendet die Nebelschlussleuchte jedoch stark. Deshalb darf sie nur bei einer Sichtweite von weniger als 50 Metern eingeschaltet werden. Außerdem darf das Fahrzeug maximal 50 km/ schnell fahren.

Nebelscheinwerfer folieren: Welche Strafe müssen Tuner erwarten?

Viele Tuning-Fans möchten ihr Auto möglichst einzigartig gestalten. Das Verändern der Beleuchtungseinrichtungen, etwa beim Abblendlicht, ist ein Weg, den manche zu diesem Zweck bestreiten. Eine Maßnahme ist die Folierung von Scheinwerfern.

Hierbei handelt es sich jedoch um eine verbotene Praxis. Die außen am Auto angebrachten Leuchten dürfen auf diese Art und Weise nicht verändert werden, ansonsten droht das Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Wenn Sie Ihre Nebelscheinwerfer folieren, ist eine Strafe in Form eines Bußgelds in Höhe von 50 Euro zu erwarten.

Laut den Regelungen der StVZO dürfen die Leuchten für das Fern- und Abblendlicht ausschließlich weiß sein. Anderes gilt für Nebelscheinwerfer: Sie dürfen laut § 52 Abs. 1 StVZO auch mit hellgelbem Licht – „Selective Yellow“ genannt -ausgestattet sein. Dieses reduziert den blendenden Effekt im Nebel. Nur dann ist für gelbe Nebelscheinwerfer eine Strafe zu erwarten, wenn die Farbänderung durch eine Folierung zustande kam oder die Bauteile nicht bauartgenehmigt sind.

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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4 Kommentare

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  1. Markus
    Am 15. März 2020 um 20:18

    Ich fahre einen Toyota Auris. Konstruktionsbedingt ist die Seitenausleuchtung der Hauptscheinwerfer alles andere als gut. In unbeleuchteten Regionen hätte ich beim Abbiegen aus diesem Grund beinahe einen Baum rasiert. Seit dem schalte ich in solchen Fällen die Nebellampen zu, damit die erforderliche Seitenausleuchtung gewährleistet ist.
    Die Hpt.Scheinwerfer strahlen trapezförmig nach vorn ab. Der Lichtkegel ist dann zu den Seiten hin wie mit einem Cuttermesser abgeschnitten. Ich bin also quasi zur Zuschaltung der NL gezwungen. Kann man hierzu zur Nutzung eine Ausnahme erwirken?

  2. Bernhard O.
    Am 22. Februar 2020 um 23:40

    Hallo

    Wie ist die Situation beim Motorrad? Hier werden gerne Nebelscheinwerfer zusätzlich angebracht, da meistens nur ein Hauptscheinwerfer vorhanden ist und die Ausleuchtung wesentlich schlechter als beim Auto ist. Gelten hier auch die gleichen Bußgelder? Hier sind die Nebelscheinwerfer ein Sicherheitsaspekt da man als Motorrad Fahrer mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern deutlich besser erkannt wird.

  3. Peter R.
    Am 17. November 2018 um 20:49

    Bei einer Überlandfahrt (17.11.2018 bei Dunkelheit) hatte ich wegen Nebels die Nebelscheinwerfer eingeschaltet. Als ich in eine Ortschaft fuhr – dort war es nicht nebelig – wurde ich von der Polizei angehalten. Ich soll 20 EUR wegen der Nutzung der Nebelscheinwerfer zahlen.
    Hab ich ‘ne Chance, dem Bußgeld zu entgehen, oder ist es zwecklos, Widerspruch einzulegen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. November 2018 um 11:06

      Hallo Peter R.,

      gegen gerechtfertigte Bußgelder Einspruch einzulegen, ist möglich, inwieweit das sinnvoll ist, ist aber normalerweise zweifelhaft. Für eine Beurteilung Ihres konkreten Falls wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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