So kommen Sie an den Auszug aus der Verkehrssünderkartei
Kraftfahrer müssen nicht nur mit Verwarnungs- oder Bußgeldern rechnen, wenn sie gegen geltendes Verkehrsrecht verstoßen. Darüber hinaus kann ihr Fehlverhalten auch mit Punkten in Flensburg sanktioniert werden. Sobald die jeweilige Regelmissachtung mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro geahndet wird und es dadurch zu einer Gefährdung der Sicherheit kam, werden Punkte fällig.
Diese werden anschließend im sogenannten Fahreignungsregister (FAER) eingetragen, das vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verwaltet wird. Bei maximal acht Punkten ist Schluss und Sie müssen sich auf die Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis einstellen. Um stets genau über den Punktestand Bescheid zu wissen, bietet es sich an, hin und wieder das Punkteregister in Flensburg abzufragen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie das genau funktioniert.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Punkteregister in Flensburg
Sie haben drei Optionen, um an einen Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER) zu gelangen: Sie informieren sich direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg über Ihren Punktestand, nehmen eine postalische Abfrage vor oder beantragen die Auskunft online.
Ja. Unabhängig davon, für welche Variante der Punkteabfrage Sie sich entscheiden, erhebt das KBA dafür keine Gebühren.
Wie lange die Punkte in Flensburg auf Ihrem Konto gespeichert bleiben, können Sie in unserem Ratgeber zum Punkteverfall in Erfahrung bringen.
Auskunft aus dem Punkteregister direkt in Flensburg
Wohnen Sie ohnehin in Flensburg oder wollten schon immer mal einen Ausflug dorthin machen, können Sie persönlich beim KBA vorstellig werden und Ihre Punkte im sogenannten „Auskunftspavillon“ abfragen.
Damit Ihnen der Einblick in Ihr Punkteregister in Flensburg gewährt wird, brauchen Sie lediglich einen gültigen Identitätsnachweis, wie z. B. einen Personalausweis oder einen Reisepass.
Die Öffnungszeiten des Pavillons gestalten sich wie folgt:
- Montag bis Mittwoch und Freitag von 9 bis 15 Uhr
- Donnerstag von 9 bis 17:30 Uhr
Punkteregister in Flensburg: Auskunft per Post
Ist Ihnen der Weg nach Flensburg zu weit, können Sie die benötigten Infos auch per Post anfordern. Dazu müssen Sie sich einen speziellen Antrag ausdrucken, den Sie auf der Webseite des KBA finden. Nachdem Sie ihn ausgefüllt und unterschrieben haben, schicken Sie ihn einfach an das Kraftfahrt-Bundesamt in 24932 Flensburg.
Nicht vergessen: Auch hier erfahren Sie nur, wie es um Ihr Punkteregister in Flensburg bestellt ist, wenn Sie einen gültigen Identitätsnachweis beilegen. Normalerweise ist eine Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite!) bzw. Reisepasses ausreichend. Anschließend wird Ihnen der gewünschte Auszug ebenfalls nach einer gewissen Bearbeitungszeit per Post zugestellt.
Online den Auszug aus dem Punkteregister in Flensburg anfordern
Um online eine Auskunft aus Ihrem Punkteregister in Flensburg zu erhalten, benötigen Sie zunächst einmal
- einen gültigen Personalausweis, der nach dem 1. November 2010 ausgestellt wurde und bei dem die Online-Ausweisfunktion (eID) aktiv ist, sowie
- ein Kartenlesegerät, das Sie mit einem Computer verbinden können, auf dem die „Ausweis-App2-Software“ installiert ist.
Auf der Internetseite des KBA finden Sie einen Online-Antrag für die Punkteabfrage, den Sie direkt am PC ausfüllen können. Nachdem Sie alle Angaben vorgenommen haben, wird Ihnen mitgeteilt, ob Sie online auf den Auszug aus dem Punkteregister in Flensburg zugreifen können oder diesen ebenfalls postalisch zugeschickt bekommen. Bei all den gerade beschriebenen Varianten entstehen Ihnen übrigens keine Kosten.
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