Wie werden Punkte in Flensburg gewertet? Unsere Tabelle verrät es!

Wer bisher immer verkehrsrechtskonform unterwegs war oder vielleicht gerade erst stolzer Besitzer eines Führerscheins wurde, ist sich vielleicht noch nicht ganz sicher, was mit der Punktetabelle gemeint ist bzw. welche Auswirkungen Punkte in Flensburg überhaupt haben können. Wir wollen im Folgenden einen Überblick darüber geben, was Sie laut der Punktetabelle in Flensburg erwartet und wie das Punktesystem funktioniert.
Außerdem stellen wir einen Auszug aus dem Bußgeldkatalog zur Verfügung, wo die häufigsten Ordnungswidrigkeiten inklusive der dafür vergebenen Anzahl der Punkte in einer Tabelle übersichtlich aufgeführt sind.
Inhaltsverzeichnis
Wie viele Punkte gibt es für welche Ordnungswidrigkeit?
Eine Auskunft über die Anzahl der Punkte, die für verschiedene Verstöße verhängt werden, erhalten Sie in diesen Artikeln:
- Bußgelder & Punkte für Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Bußgelder & Punkte nach dem Überfahren einer roten Ampel
- Bußgelder & Punkte fürs unerlaubte Telefonieren am Steuer
- Bußgelder & Punkte für falsches Parken und Halten
- Bußgelder & Punkte, wenn Sie den Abstand nicht einhalten
Wenn Sie wissen möchten, wie viele Punkte Sie aktuell haben, zeigen wir Ihnen in dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung wie Sie Ihren Punktestand abfragen können.
Nicht alle Verstöße im Straßenverkehr werden gleich bewertet. Einige sind schwerwiegender als andere, weil sie gefährlicher für die eigene Sicherheit bzw. die der anderen Verkehrsteilnehmer sind. So wird nicht nur zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat unterschieden, sondern auch zwischen geringfügigen und schweren Ordnungswidrigkeiten.
Demnach werden in Flensburg Punkte gemäß dieser Tabelle vergeben:
Vergehen | Eintrag ins FAER |
---|---|
Ordnungswidrigkeiten mit mehr als 60 Euro Bußgeld | 1 Punkt |
Straftat ohne Entzug der Fahrerlaubnis oder Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot | 2 Punkte |
Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis | 3 Punkte |
Alternativ haben Sie mit unserem Bußgeldrechner die Möglichkeit, die Sanktionen für die von Ihnen begangene Verkehrsordnungswidrigkeit ganz einfach berechnen zu lassen:

Wenn Sie wissen wollen, ob Sie für den von Ihnen begangenen Verstoß eine Vormerkung im Fahreignungsregister (FAER) bekommen, empfehlen wir Ihnen, sich den entsprechenden Bußgeldkatalog auf unserer Seite anzusehen. Dort finden Sie auch immer eine Bußgeldtabelle, welche die Sanktionen für die Verstöße aufzählt.
Im Folgenden haben wir eine beispielhafte Auflistung zur Verfügung gestellt, in der die häufigsten Ordnungswidrigkeiten samt der dafür vergebenen Punktzahl zusammengefasst sind. Beachten Sie, dass dies nur ein Auszug ist und leichte Verstöße, die keinen Punkt zur Folge haben, nicht aufgezählt werden sowie weitere Sanktionen an dieser Stelle vernachlässigt wurden. So bekommen Sie gemäß Punktetabelle für überhöhte Geschwindigkeit ab 31 km/h innerorts nicht nur zwei Einträge ins FAER, sondern auch einen Monat Fahrverbot sowie ein Bußgeld von 160 Euro.
Verkehrsverstoß | Punktzahl |
---|---|
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts | |
… ab 21 km/h | 1 |
… ab 31 km/h | 2 |
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts | |
… ab 21 km/h | 1 |
… ab 41 km/h | 2 |
Rotlichtverstoß | |
… einfach (höchstens eine Sekunde Rot) | 1 |
… qualifiziert (länger als eine Sekunde Rot) | 2 |
Sicherheitsabstand unterschritten | |
… bei mehr als 80 km/h um weniger als 5/10 des halben Tachos | 1 |
… bei mehr als 80 km/h um weniger als 1/10 des halben Tachos | 1 |
… bei mehr als 100 km/h um weniger als 5/10 des halben Tachos | 1 |
… bei mehr als 100 km/h um weniger als 1/10 des halben Tachos | 2 |
Handynutzung am Steuer | 1 |
Halte- oder Parkverstoß | |
Parken auf der Kraftfahrstraße oder Autobahn | 1 |
In zweiter Reihe gehalten | 1 |
In zweiter Reihe geparkt | 1 |
Auf Geh- oder Radwegen gehalten | 1 |
Auf Geh- oder Radwegen geparkt | 1 |
Behinderung von Rettungskräften wegen Parken vor Feuerwehrzufahrt bzw. Engstelle | 1 |
… mit Gefährdung | 2 |
Alkohol am Steuer | |
… über 0,5 Promille | 2 |
… ab 0,3 Promille mit Gefährdung | 3 |
… ab 1,1 Promille | 3 |
Vorfahrtsmissachtung | |
… mit Gefährdung | 1 |
Zu schnelles Heranfahren an Zebrastreifen, obwohl eindeutig Fußgänger diesen nutzen wollen | 1 |
Überladung und Ladungssicherung | |
Überladung über 20 Prozent | 1 |
Nicht vorschriftsgemäße Ladungssicherung gegen das Herabfallen mit Gefährdung | 1 |
… mit Sachschaden | 1 |
Rettungsgasse | |
Rettungsgasse nicht gebildet | 2 |
Rettungsgasse unberechtigter Weise genutzt | 2 |
Punktesystem in einer Tabelle zusammengefasst

Bekommen Sie einen Punkt, wird dieser im Fahreignungsregister, umgangssprachlich auch Verkehrssünderkartei genannt, eingetragen. Dort wird er vorgemerkt und je nachdem, ob Sie eine bestimmte Anzahl an Punkten sammeln, kann dies zu unterschiedlichen Konsequenzen führen.
Die entsprechende Punktetabelle haben wir Ihnen hier zur Verfügung gestellt, die Erklärung dazu folgt weiter unten, direkt nach der Tabelle.
Punkte auf dem Konto in Flensburg | Maßnahme |
---|---|
1-3 Punkte | Vormerkung (keine weitere Benachrichtigung) Punkteabbau möglich |
4-5 Punkte | Ermahnung (gebührenpflichtig) Empfehlung Seminarteilnahme Punkteabbau möglich |
6-7 Punkte | Verwarnung (gebührenpflichtig) Empfehlung Seminarteilnahme kein Punkteabbau möglich |
8 Punkte | Entziehung der Fahrerlaubnis |
- Haben Sie bis zu drei Punkte in Flensburg, sieht die Tabelle zunächst keine weiteren Konsequenzen vor.
- Bei zwischen vier und fünf Eintragungen im FAER erhalten Sie eine Ermahnung, für deren Kosten Sie zudem selbst zur Kasse gebeten werden. An dieser Stelle haben Sie die Möglichkeit, durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt abzubauen. Dies können Sie jedoch nicht immer wieder machen, bis Sie keine Eintragungen mehr haben. Stattdessen ist es nur einmal innerhalb von fünf Jahren eine Option.
- Bei sechs bis sieben Punkten in Flensburg sieht die Punktetabelle eine Verwarnung vor, für deren Kosten Sie ebenfalls aufkommen. Ihr Recht, mithilfe eines Seminars einen Punkt abzubauen, ist nun verwirkt.
- Übersteigt Ihre Punktzahl die Sieben, haben Sie gemäß Verkehrsrecht jegliche Ermahnungen und Verwarnungen in den Wind geschlagen und sich als unbelehrbar erwiesen, sodass Ihnen nun der Führerschein und somit auch die Fahrerlaubnis entzogen wird. Gleichzeitig wird eine Sperrfrist verhängt, während der es Ihnen untersagt ist, einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu stellen. Die Dauer dieser Sperrfrist wird in der Regel vom Gericht festgelegt und wird voraussichtlich mindestens ein halbes Jahr betragen.
Altes System vs. neues System

Die Punktetabelle für Auto, Lkw, Motorrad und andere Fahrzeuge war einmal viel länger – bis zum Mai 2014 konnten Verkehrsteilnehmer mit Ihren Sünden bis zu 18 Eintragungen im FAER sammeln.
Um das System übersichtlicher zu machen, wurden die alten Punkte anhand eines bestimmten Schlüssels in das neue Ordnungsprinzip umgerechnet. Wie das funktioniert, demonstriert die folgende Punktetabelle: Wie ist Ihr alter Punktestand nach der Punktereform?
So viele Punkte hatten Sie im alten System: | So viele Punkte haben Sie nach der Punktereform im Mai 2014: |
---|---|
1, 2, oder 3 Punkte | 1 Punkt |
4 oder 5 Punkte | 2 Punkte |
6 oder 7 Punkte | 3 Punkte |
8, 9, 10 Punkte | 4 Punkte |
11, 12, 13 Punkte | 5 Punkte |
14 oder 15 Punkte | 6 Punkte |
16 oder 17 Punkte | 7 Punkte |
18 Punkte | 8 Punkte |
Aufgrund der Überarbeitung kam es teilweise zu einer Neubewertung der Verstöße und in manchen Fällen zu einer strengeren Ahndung. Zudem wurden die Tilgungsfristen neu geregelt, welche vorher so kompliziert waren, dass Laien und sogar auch Rechtsexperten Schwierigkeiten hatten, bei dieser Struktur durchzublicken.
- Wer für einen Verstoß einen Punkt bekommt, behält diesen für zweieinhalb Jahre.
- Wer zwei Eintragungen auf einmal erhält, ist diesen erst nach fünf Jahren los.
- Drei Punkte, die für einen Verstoß verhängt werden, werden erst nach zehn Jahren gelöscht.
FAQ: Das Wichtigste zur Punktetabelle
In der Punktetabelle finden Sie Informationen darüber, wie viele Punkte in Flensburg Sie für eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr laut Bußgeldkatalog bekommen.
Für eine Ordnungswidrigkeit gibt es einen oder zwei Punkte in Flensburg. Drei Punkte gibt es in aller Regel nur für Straftaten, die einen Fahrerlaubnisentzug zur Folge haben.
Das bestimmt der Bußgeldkatalog. Einen Auszug finden Sie hier.
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