Die Verjährung der Punkte in Flensburg

Vergehen gegen den Bußgeldkatalog und damit auch gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) werden mit Bußgeld und Punkten geahndet. Auch der Führerschein kann Ihnen in speziellen Fällen entzogen werden.
Seit der Punktereform vom 1. Mai 2014 müssen Sie bei einem Kontostand von 8 Punkten Ihren Führerschein abgeben und auf das Auto verzichten. Daher ist es ratsam, immer über Ihren Punktestand und den Punkteverfall in Flensburg informiert zu sein.
Doch wann werden die Punkte in Flensburg gelöscht und welche Möglichkeiten zum Punkteverfall gibt es? In diesem Ratgeber erfahren Sie es.
Inhaltsverzeichnis
Verjährung von Punkten – im Video erklärt
Tilgungsfrist der Punkte
Es gibt zwei verschiedene Tilgungsfristen, nach denen Flensburg-Punkte verfallen. Es wird zwischen Punkten vor und nach der Reform differenziert. Dies führt dazu, dass einige Autofahrer sich nicht sicher sind, wann ihre Punkte in Flensburg verfallen.
Vor der Reform konnte die Verjährung der Punkte in Flensburg gestoppt werden, indem mit den Jahren neue Punkte hinzukamen. Der ganze Prozess musste in diesem Fall von vorn beginnen. Aus diesem Grund fragen sich einige Kraftfahrer, die sich um Ihre Fahrerlaubnis sorgen: Wann verfallen bzw. verjähren Punkte in Flensburg?
Laut der neuen Punkteordnung macht es jedoch keinen Unterschied mehr, ob Punkte durch neue Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) und den Bußgeldkatalog hinzukommen. Die in Flensburg beheimateten Punkte und deren Verfall werden davon nicht beeinflusst. Doch wann werden alte Punkte gelöscht?
Nach der alten Punkteordnung sollten die Punkte wie folgt verjähren:
- Bei Ordnungswidrigkeiten waren die Punkte nach zwei Jahren verjährt.
- Punkte für Straftaten verjährten nach fünf Jahren.
- Nach zehn Jahren wurden Punkte für Straftaten mit Fahrverbot gelöscht.
Wann verfallen Punkte in Flensburg nach dem neuen System?

Die neue Punkteordnung sieht folgende Tilgungsfristen vor:
- Ein Punkt, der aufgrund von Ordnungswidrigkeiten erteilt wurde, verfällt nach zweieinhalb Jahren.
- Für Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten gibt es zwei Punkte in Flensburg. Der Verfall dauert hier fünf Jahre.
- Für Straftaten, die mit drei Punkten bestraft werden, dauert der Verfall der Punkte in Flensburg zehn Jahre.
Nach der Reform können Kraftfahrer, die mit dem Auto gegen das Verkehrsrecht verstoßen haben, die Löschung der Punkte in Flensburg besser verstehen, da dies ohne eine Beeinträchtigung der alten Punkte geschieht.
Wann verfallen Punkte in Flensburg – Die Überliegefrist
Nach der Verjährung der Punkte in Flensburg werden diese normalerweise gelöscht. Dieser Vorgang bleibt jedoch noch ein weiteres Jahr gespeichert. Falls Sie ein neues Vergehen gegen die StVO begehen, während Sie mit dem Auto unterwegs sind, kann so nachvollzogen werden, wie viele Punkte Sie zu diesem Zeitpunkt hatten.
Die Gültigkeit der Punkte wird also auf den Tag des Verstoßes zurückdatiert. Die Speicherung des Löschvorgangs nennt sich Überliegefrist.
Punkte in Flensburg selbst löschen
Sie können Punkte in Flensburg selbst löschen, indem Sie ein freiwilliges Fahreignungsseminar besuchen. Dafür müssen jedoch folgende Aspekte beachtet werden:
- Auch wenn es sich um ein freiwilliges Seminar handelt, müssen Sie dafür selbst aufkommen (ungefähr 400 Euro).
- Sie können durch die Teilnahme nur Punkte abbauen, wenn Ihr Punktestand in Flensburg nicht höher als fünf Punkte ist.
- Alle fünf Jahre können Sie nur jeweils einen Punkt löschen.
Wenn Sie Ihre Punkte abfragen, so wird Ihnen nicht nur Ihr Punktestand mitgeteilt, sondern auch, wie lange und warum Sie welchen Punkt haben. Dies kann Ihnen bei der Entscheidung weiterhelfen, ob es sich lohnen würde, an Ihrer Stelle ein Fahreignungsseminar zu besuchen, oder ob die Punkte in Flensburg durch die Verjährung in bereits absehbarer Zeit verfallen. So wissen Sie genau, wann Ihre Fahrerlaubnis in Gefahr ist. Die Frage „Wann verfallen Punkte in Flensburg?“ müssen Sie sich dann auch nicht mehr stellen.
FAQ: Verfall der Flensburger Punkte
Bei der Verjährung der Flensburger Punkte kommt es auf die Anzahl der Punkte an, die Sie für einen Verstoß erhalten. Ein Punkt verjährt nach zweieinhalb Jahren, zwei Punkte nach fünf Jahren und drei Punkte nach zehn Jahren.
Ihre Fahrerlaubnis verlieren Verkehrssünder, wenn sie den achten Punkt im Flensburger Fahreignungsregister erreichen. Dann erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis, der mit einer Sperrfrist einhergeht.
Die Überliegefrist dokumentiert die Löschung der Flensburger Punkte. Das bedeutet, dass diese noch ein Jahr lang vermerkt wird. So kann der genaue Punktestand zum Zeitpunkt eines Verstoßes noch ein Jahr lang nachvollzogen werden.
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