Prüfen Sie jetzt kostenlos Ihre Möglichkeiten.
Geblitzt zu werden, ist für Betroffene zumeist eine ausgesprochen ärgerliche Angelegenheit. Und doch trifft es eine Vielzahl von Autofahrern tagtäglich. Nicht immer sind Bußgeldbescheide aber auch gerechtfertigt bzw. werden als ungerechtfertigt erachtet und so passiert es nicht selten, dass Einspruch eingelegt wird.
Doch was geschieht eigentlich im Nachgang dazu, wenn die Sache vor Gericht landet und für den Betroffenen abermals ungünstig ausgeht? Muss dieser sich sodann damit abfinden oder gibt es in dem Fall noch Mittel und Wege? Was hat es mit dem Begriff der Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeiten-Verfahren (OWi-Verfahren) auf sich? Wo ist diese gesetzlich normiert und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Bedarf es einer Begründung? Lesen Sie hier mehr zu dem Thema.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Rechtsbeschwerde im OWi-Verfahren?
Eine Rechtsbeschwerde ist ein sogenanntes Rechtsmittel im gerichtlichen Verfahren. Mit ihr wird eine richterliche Entscheidung angegriffen, wobei die streitige Rechtsfrage in eine höhere Instanz geht und dort entschieden wird.
Gesetzliche Regelung der Rechtsbeschwerde
Im Bußgeldverfahren findet die Rechtsbeschwerde ihre gesetzliche Grundlage in § 79 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Die Norm verweist auf die Vorschriften zur Revision gemäß Strafprozessordnung (StPO).
Anders als die Rechtsbeschwerde gemäß Zivilprozessordnung (ZPO) wird sie auch gegen ein Urteil erhoben und nicht nur gegen einen Beschluss. Im Zivilverfahren hingegen kommt sie nur bei richterlichen Beschlüssen zum Einsatz.
Die Rechtsbeschwerde ist stets bei dem Gericht einzureichen, dessen Entscheidung angefochten werden soll. Dies ergibt sich aus § 341 Absatz 1 StPO in Verbindung mit § 79 Absatz 3 Satz1 OWiG. Vonnöten ist ferner die Schriftform der Rechtsbeschwerdeoder aber die Einlegung zu Protokoll der Geschäftsstelle. Das jeweilige Beschwerdegericht entscheidet sodann in Form eines Beschlusses. Die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde beträgt eine Woche ab Verkündung der Entscheidung.
Voraussetzungen der Rechtsbeschwerde nach gerichtlicher Entscheidung
Die Einlegung einer Rechtsbeschwerde ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. So muss zum Beispiel die gegen den Betroffenen festgesetzte Geldbuße mehr als 250 Euro betragen oder aber eine Nebenfolge (beispielsweise ein Fahrverbot) angeordnet worden sein.
Rechtsbeschwerde im OWi-Verfahren: Muster zum Antrag auf Zulassung
Ein Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde kann folgendem Muster entsprechend von Ihrem Anwalt erhoben werden. Dieses dient indes nur der Orientierung und sollte entsprechend angepasst werden.
An das Amtsgericht
Musterstadt
[Datum, unser Zeichen]
Im Ordnungswidrigkeitenverfahren
gegen Max Mustermann wegen [Verstoß xy]
Aktenzeichen [xyz]
lege ich namens und in Vollmacht des Betroffenen gegen das am [xx.yy.zz] verkündete Urteil des Amtsgerichts Musterstadt
Rechtsbeschwerde
ein.
[Unterschrift des Rechtsanwaltes]
Muster für eine Rechtsbeschwerde (.doc)
Muster für eine Rechtsbeschwerde (.pdf)
FAQ: Das Wichtigste zur Rechtsbeschwerde
Eine Rechtsbeschwerde ist ein Rechtsmittel, das eingesetzt werden kann, um sich bspw. gegen einen Bußgeldbescheid zur Wehr zu setzen.
Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Die Geldbuße muss bspw. bei über 250 € liegen oder ein Fahrverbot muss angeordnet sein.
Ja, Sie können unser Muster kostenlos verwenden, um eine Rechtsbeschwerde einzulegen.
Bildnachweise:
istockphoto.com/froxx
istockphoto.com/JanPietruszka
Prüfen Sie jetzt kostenlos Ihre Möglichkeiten.