Bußgeldkatalog: Schrittgeschwindigkeit mit dem Auto überschritten
Innerhalb geschlossener Ortschaften
Außerhalb geschlossener Ortschaften
Weitere Bußgelder für andere Fahrzeuge finden Sie in den folgenden Ratgebern:
Bußgeldkatalog: Spezifische Verstöße gegen vorgeschriebenes Schritttempo
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Schrittgeschwindigkeit auf einem Gehweg oder in einer Fußgängerzone überschritten (sofern das Befahren gestattet war) | 15 € | |
Schrittgeschwindigkeit in einem verkehrsberuhigten Bereich nicht eingehalten | 15 € | |
beim Vorbeifahren an einem haltenden Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht Schrittgeschwindigkeit nicht eingehalten | 15 € | |
... und Fahrgäste behindert | 60 € | 1 |
... und Fahrgäste gefährdet | 70 € | 1 |
beim Rechtsabbiegen mit einem Kfz über 3,5 t zGG trotz Vorschrift Schrittgeschwindigkeit nicht eingehalten | 70 € | 1 |
... mit Gefährdung | 85 € | 1 |
... mit Sachschaden | 105 € | 1 |
Bußgeldrechner: Bei Schrittgeschwindigkeit mit 20, 30 oder mehr geblitzt worden?
Mit dem folgenden Rechner können Sie ermitteln, welche Sanktionen Ihnen laut aktuellem Tatbestandskatalog drohen können, wenn Sie bei vorgeschriebenem Schritttempo zu schnell fahren oder gefahren sind:
FAQ: Schrittgeschwindigkeit
Eine exakte Definition liefert die StVO nicht. Als Schrittgeschwindigkeit ist in der Rechtsprechung ein Tempo zwischen 5 und 15 km/h anzusehen. Auch hier gibt es also je nach Gericht und Entscheidung unterschiedliche Auffassungen. Lesen Sie mehr dazu hier.
Es unterschiedliche Verkehrsschilder, die Fahrzeugführern aufgeben können, Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Einige Beispiele finden Sie hier.
Je nach Verstoß kann das Bußgeld zwischen 15 und mehreren hundert Euro liegen. Einen Überblick zu den möglichen Sanktionen bei Verstößen gegen das Schritttempo geben diese Tabellen.
Video zur Schrittgeschwindigkeit
Inhaltsverzeichnis
Fahren mit Schrittgeschwindigkeit: Wie viel km/h Sie mit Auto und Co. fahren dürfen
Wichtig: Eine genaue Definition von Schrittgeschwindigkeit liefert die StVO nicht. Auch an anderer Stelle in Gesetzen oder Verordnungen ist nicht eindeutig festgeschrieben, was als normale Schrittgeschwindigkeit verstanden wird.

Das ergibt sich schon allein aus der Uneindeutigkeit des Wortes, denn die Frage “Wie schnell ist ein in Schrittgeschwindigkeit laufender Mensch?” lässt sich nur ungefähr beantworten. Jeder Mensch läuft unterschiedlich. Der eine macht größere, der andere kleinere Schritte. Der eine setzt seine Schritte schneller als der andere. Sie hängt also von unzähligen individuellen Faktoren wie Beinlänge, Frequenz, Gangart ab.
Sowas wie eine normale Schrittgeschwindigkeit kann es also kaum geben. Je nach angesetzten Maßstäben und Kriterien liegt die durchschnittliche Schrittgeschwindigkeit eines gesunden, körperlich unversehrten Menschen zwischen 3 und 5 km/h. Bei einem schnellen Marsch kann diese auch schon mal bei bis zu 10 km/h angesetzt sein. Doch für Fahrer von Kfz können solche Einschätzungen keine geeignete Orientierung bieten. Also was bedeutet es, wenn Schrittgeschwindigkeit für Auto-, Lkw- oder Motorradfahrer vorgeschrieben ist?
Was ist als Schrittgeschwindigkeit im Straßenverkehr anzunehmen?
Hier bieten zahlreiche Urteile und Einschätzungen aus der Rechtsprechung eine Orientierung. Allerdings kann die Definition auch immer von Gericht zu Gericht abweichen.
Häufig wurde in der Vergangenheit ein Tempo zwischen 5 bis 7 km/h als Schrittgeschwindigkeit angenommen. Manche Gerichte haben jedoch auch schon Geschwindigkeiten von bis zu 15 km/h noch als Schritttempo aufgefasst.
Eine einheitliche Linie gibt es also auch hier nicht. Im Zweifel muss ein Richter im Einzelfall entscheiden, sollte es aufgrund eines vermeintlichen Verstoßes gegen die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit zu einem Bußgeld- und anschließenden Einspruchsverfahren kommen.
Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben: Welches Schild kann hierauf verweisen?
Ein eigenes Schild, dass explizit Schrittgeschwindigkeit verlangt, gibt es in dieser Form nicht. Allerdings können unterschiedliche Verkehrszeichen darauf verweisen, dass in dem jeweiligen Verkehrsbereich Schritttempo zu fahren ist. Im Folgenden ein paar Beispiele dafür, welches Verkehrszeichen Schrittgeschwindigkeit verlangt:

Verkehrsberuhigter Bereich: Hier haben Fußgänger Vorrang vor dem Fahrzeugverkehr. Fahrer – egal ob motorisiert oder nicht – müssen also besondere Rücksicht auf Zufußgehende nehmen. Das beinhaltet auch, dass Schrittgeschwindigkeit in der “Spielstraße” (häufige umgangssprachliche Bezeichnung) zu fahren ist.

Fußgängerzone: Dieser Bereich ist für den Fahrverkehr regelmäßig nicht freigegeben. Es ist aber möglich, dass einzelne Zusatzschilder einigen Fahrzeugführern das Befahren ausnahmsweise gestatten (z. B. Radverkehr oder Lieferverkehr). Auch in diesem Falle müssen sich Fahrer Schrittgeschwindigkeit einhalten.

Gehweg: Ebenso wie in einer Fußgängerzone darf ein Gehweg in aller Regel nicht von Fahrzeugen genutzt werden. Sofern auch hier eine entsprechende Ausnahme durch Zusatzschilder gestattet ist, müssen die Fahrer beim Befahren ebenfalls Schritttempo einhalten und besondere Rücksicht auf die Fußgänger nehmen.

Parkplatz: Eine exakte Regelung dazu, dass auf einem Parkplatz nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf, gibt es nicht. Jedoch sollte nach aktueller Rechtsprechung ebenfalls Schritttempo eingehalten werden, um Unfälle beim Einparken oder Ausparken zu vermeiden. Wer zu viel Gas gibt, kann im Schadensfall sonst zumindest eine Teilschuld haben.

Haltestelle: Auch an Haltestellen kann mitunter Schritttempo gelten. Das Schild allein ist hier jedoch nicht ausschlaggebend. Stattdessen gilt: Wenn an einer Haltestelle ein Bus mit eingeschaltetem Warnlicht steht, dürfen sowohl nachfolgender als auch der Gegenverkehr nur in Schrittgeschwindigkeit an diesem vorbeifahren.

Zulässige Höchstgeschwindigkeit 10 km/h: Eher seltener Anblick im Straßenverkehr ist das Gebotszeichen, eine Geschwindigkeit von 10 km/h nicht zu überschreiten – also in etwa Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Dies ist unter Umständen bei schweren Straßenschäden oder aber auf Parkplätzen möglich.
Für wen gilt Schrittgeschwindigkeit beim Abbiegen innerorts?
Im Zuge der StVO-Novelle im Jahr 2020 wurden zahlreiche neue Verkehrsregeln eingeführt, die vor allem den Radverkehr innerorts sicherer machen sollen. Eine dieser neuen Regeln ist die Vorschrift, dass beim Rechtsabbiegen innerorts mitunter Schrittgeschwindigkeit zu fahren ist. Dies gilt jedoch nicht in jedem Fall und für alle Kfz-Fahrer. Die zugrunde liegende Regelung findet sich in § 9 Absatz 6 StVO:
“Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts führt, muss beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn auf oder neben der Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr oder im unmittelbaren Bereich des Einbiegens mit die Fahrbahn überquerendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist.”
Zusammengefasst ist also in den folgenden Fällen beim Abbiegen Schrittgeschwindigkeit einzuhalten:

- Welche Fahrzeuge dürfen hier nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren? Die Regelung gilt für alle Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t zGG (unabhängig von der Fahrzeugklasse). Ursprünglich sollte die Regelung zunächst auf Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t zGG beschränkt werden, die Gewichtsgrenze wurde jedoch nach unten korrigiert. Das bedeutet, dass nicht nur größere Lkw, sondern auch Busse, Wohnmobile & Co. von dieser Regelung betroffen sein können.
- In welchen Verkehrssituationen ist Schritttempo vorgeschrieben? Schrittgeschwindigkeit ist beim Rechtsabbiegen nur dann vorgeschrieben, wenn mit Radverkehr oder Fußgängerverkehr zu rechnen ist (wenn etwa der geradeaus fahrende Radverkehr – z. B. auf einem Fahrradschutzstreifen – oder der querende Fußgängerverkehr grün hat).
Hintergrund der Vorgabe, beim Abbiegen Schrittgeschwindigkeit zu fahren, ist, dass es in der Vergangenheit immer wieder zu schweren Abbiegeunfällen kam, bei denen Radfahrer schwerst verletzt oder gar getötet wurden. Die Neuregelung soll dafür sorgen, dass insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer besser geschützt werden. Fahren Kfz-Fahrer in entsprechenden Fällen nicht Schrittgeschwindigkeit, kann das ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro sowie einen Punkt in Flensburg zur Folge haben.
Wie hoch kann das Bußgeld bei überschrittener Schrittgeschwindigkeit ausfallen?
Unabhängig von der Sonderregelung zum Abbiegen kann auch sonst ein Bußgeld drohen, wenn Sie trotz vorgeschriebener Schrittgeschwindigkeit zu schnell unterwegs sind. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich dabei nach dem Ausmaß der vorgeworfenen Geschwindigkeitsüberschreitung.
Wurden Sie geblitzt, als Sie bei Schrittgeschwindigkeit zu schnell gefahren sind? Das Bußgeld kann bei einem Tempoverstoß innerorts zwischen 30 und 800 Euro betragen. Einen genauen Überblick zu den möglichen Sanktionen und Nebenfolgen finden Sie in den obigen Tabellen.
Da es keine feste Definition dazu gibt, welches Tempo bei Schrittgeschwindigkeit einzuhalten ist, kann ein Bußgeldbescheid ggf. auch angefochten oder die Sanktionen zumindest noch abgemildert werden. Lassen Sie im Zweifel von einem Anwalt für Verkehrsrecht prüfen, ob ein Einspruch sich in Ihrem Fall lohnen könnte.