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Sicherheitsabstand außerorts: Wie viel ist vorgeschrieben?

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 17. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bußgeldrechner für den Sicherheitsabstand

Bußgeldtabelle für den Sicherheitsabstand

Tatbe­standBuß­geldPunk­teFahrverbotFVer­botLohnt ein Einspruch?
Abstands­verstoß bei weniger als 80 km/h25 €eher nicht
... mit Gefähr­dung30 €eher nicht
... mit Sach­beschä­digung35 €Hier prüfen **
Abstands­verstoß mit mehr als 80 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes75 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes160 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes240 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes320 €1Hier prüfen **
Abstands­verstoß mit mehr als 100 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes75 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes160 €21 Monat1 MHier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes240 €22 Monate2 MHier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes320 €23 Monate3 MHier prüfen **
Abstands­verstoß mit mehr als 130 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes180 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes240 €21 Monat1 MHier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes320 €22 Monate2 MHier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes400 €23 Monate3 MHier prüfen **

Keine Lust zu lesen? Abstandsverstoß im Video erklärt

Video: So halten Sie den Mindestabstand richtig ein!

Reicht „halber Tacho“ als Sicherheitsabstand außerorts?

Wie groß muss der Sicherheitsabstand außerorts, also auf Landstraße und Autobahn sein?
Wie groß muss der Sicherheitsabstand außerorts, also auf Landstraße und Autobahn sein?

Abstand gleich halber Tacho“ heißt die Faustregel, aber ist sie für den Sicherheitsabstand außerorts auch verbindlich? Genaue Werte gibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht vor. Trotzdem ist die Geschwindigkeit maßgebend für die Ermittlung eines ausreichenden Sicherheitsabstandes. In § 4 Abs. 1 StVO heißt es:

Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. […]

Grundsätzlich ist mit dem Sicherheitsabstand außerorts nicht nur der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug gemeint, sondern auch zur Seite (z. B. beim Überholen). Die Faustregel „halber Tacho“ greift hier natürlich nicht. Auch für den Sicherheitsabstand zum Vordermann gilt diese Regel nicht immer. Welcher Sicherheitsabstand muss außerorts zur Seite und zum Vordermann eingehalten werden? Genaueres haben wir für Sie zusammengefasst.

FAQ: Sicherheitsabstand außerhalb geschlossener Ortschaften

Welchen Sicherheitsabstand muss ich außerorts beachten?

Der Abstand ist von der Geschwindigkeit abhängig. Es kommt die Faustregel “Abstand gleich halber Tacho” zum Tragen.

Gibt es auch einen vorgeschriebenen Sicherheitsabstand beim Überholen?

Ja, die StVO enthält teilweise genaue Angaben zum vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zur Seite. Wie diese aussehen, erfahren Sie hier.

Was droht mir, wenn ich den Sicherheitsabstand außerorts unterschreite?

Bis zu 400 Euro Bußgeld sowie 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot können anfallen. Klicken Sie hier, um mit unserem kostenlosen Bußgeldrechner ein etwaiges Bußgeld selbst zu errechnen.

Sicherheitsabstand außerorts: Das schließt die Autobahn mit ein

Für den Sicherheitsabstand außerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit wichtig.
Für den Sicherheitsabstand außerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit wichtig.

Der Sicherheitsabstand außerorts gilt selbstverständlich auch für die Autobahn. Allerdings kann es hier durchaus passieren, dass sich jemand in die wohlbedachte Lücke zwischen Ihrem Auto und dem vorausfahrenden Fahrzeug drängelt.

Damit verkürzt sich der Sicherheitsabstand, den Sie außerhalb geschlossener Ortschaften eigentlich einhalten sollten – ohne, dass Sie selbst etwas dafür können. In solchen Fällen haben Sie drei Sekunden Zeit, den Mindestabstand vorsichtig, aber zügig wiederherzustellen.

Beachten Sie jedoch, dass auch in diesen Situationen ein abruptes Bremsen nicht ratsam ist. Bei Geschwindigkeiten jenseits der Richtgeschwindigkeit sollten Sie den Sicherheitsabstand außerorts innerhalb einer Sekunde wiederherstellen.

Mehr als „halber Tacho“ Sicherheitsabstand gilt in der Regel außerorts auf der Autobahn für Kfz, die schneller als Richtgeschwindigkeit fahren.

Lkw und andere schwere Kfz über 3,5 Tonnen haben einen längeren Bremsweg und müssen deshalb bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h einen Sicherheitsabstand außerorts von mindestens 50 Metern einhalten.

Auf der Landstraße gelten dieselben Regeln

Lkw müssen einen größeren Sicherheitsabstand außerorts wahren.
Lkw müssen einen größeren Sicherheitsabstand außerorts wahren.

Die Straßenverkehrsordnung unterscheidet, den Sicherheitsabstand betreffend, außerorts und innerorts nicht. Oben genannter § 4 Abs. 1 StVO gilt für den gesamten Straßenverkehr. Da innerorts in der Regel eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt, sollte hier ein Mindestabstand von ungefähr 15 Metern oder drei Fahrzeuglängen eingehalten werden.

Auf der Landstraße dürfen Autofahrer – falls kein anderes Tempolimit vorgegeben wird – maximal 100 km/h fahren. Das bedeutet für den Sicherheitsabstand: Außerorts auf der Landstraße müssen mindestens 50 Meter (halber Tacho) zum Vordermann gewahrt werden.

Wichtig sind aber auch die Straßen-, Sicht- und Wetterverhältnisse. Reduzierte Haftung, z. B. bei Laub oder Schnee auf der Fahrbahn, wirkt sich negativ auf den Bremsweg aus. Dies muss beim Sicherheitsabstand außerorts unbedingt berücksichtigt werden.

Seitlich ist ebenfalls ein Sicherheitsabstand außerorts und innerorts einzuhalten. Die StVO enthält zwar gesetzlich festgeschriebene Angaben dazu, diese beziehen sich allerdings nur auf Fußgänger, Fahrradfahrer und E-Scooter. Bei anderen Verkehrsteilnehmern sollten Sie die Werte einhalten, die sich in der Rechtsprechung durchgesetzt haben. Zusammengefasst gelten folgende Werte zum seitlichen Sicherheitsabstand beim Überholen:

  • Abstand zu Radfahrern, Fußgängern und Elektrokleinstfahrzeugen: innerorts mindestens 1,5 Meter, außerorts mindestens 2 Meter (§ 5 Absatz 4 Satz 4 StVO zufolge gilt Letzteres nicht, wenn Radfahrer wartende Kraftfahrzeuge an Kreuzungen rechts überholen oder sich daneben stellen.)
  • Abstand zu einspurigen Fahrzeugen wie einem Motorrad: mindestens 1,5 Meter
  • Abstand zu Pkw oder Lkw: mindestens 1,0 Meter
  • Abstand zu wartenden Schul- und Linienbussen: mindestens 2,0 Meter

Sicherheitsabstand außerorts nicht eingehalten: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot

Sicherheitsabstand außerorts mit der Brückenabstandsmessung prüfen.
Sicherheitsabstand außerorts mit der Brückenabstandsmessung prüfen.

Ordnungshüter haben viele Möglichkeiten Verkehrsverstöße aufzudecken und nachzuweisen. Blitzer erfassen ganz einfach Temposünder. Ähnlich kann die Polizei mithilfe von Mess- und Videogeräten Abstandsverstöße beobachten.

Beliebt ist vor allem die sogenannte Brückenabstandsmessung, ein Verfahren, bei dem mehrere Aufnahmegeräte, unter anderem von Autobahnbrücken, den fließenden Verkehr beobachten. Bei einer späteren Auswertung der Aufnahmen lässt sich dann feststellen, ob Autofahrer den Sicherheitsabstand außerorts eingehalten haben.

Bei Geschwindigkeiten unter 80 km/h fällt das Bußgeld noch vergleichsweise milde aus: Zwischen 25 und 35 Euro kosten Abstandsverstöße. Sind Sie mit mehr als 80 km/h unterwegs, beträgt das Bußgeld, je nachdem wie weit Sie den halben Tachowert unterschritten haben, zwischen 75 und 400 Euro.

Hinzukommen ein oder zwei Punkte in Flensburg, und ab einem Abstand von weniger als 3/10 des halben Tachowertes ist außerdem mit einem Fahrverbot zu rechnen.

Vorsicht! Zu dichtes Auffahren, Drängeln mit Lichthupe und ähnlich nötigende Manöver sind keine Verkehrsordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat, wenn die Handlung als Nötigung eingestuft wird. Mit einem Bußgeld ist es dann nicht mehr getan. Im schlimmsten Fall kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe drohen.

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

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