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Sicherheitsabstand: Welchen Abstand schreibt die StVO vor?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Der Sicherheitsabstand im Verkehrsrecht

Den Sicherheitsabstand zu unterschreiten, ist eine Ordnungswidrigkeit. Ein Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot kann die Folge sein.
Den Sicherheitsabstand zu unterschreiten, ist eine Ordnungswidrigkeit. Ein Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot kann die Folge sein.

Durch die Regeln in der Straßenverkehrsordnung (StVO) soll verhindert werden, dass es zu Unfällen kommt und Personen verletzt werden. Aus diesem Grund wurden im Gesetz Höchstgeschwindigkeiten und allgemein verbindliche Verhaltensregeln festgelegt. Dasselbe gilt für den minimal erlaubten Abstand der Fahrzeuge zueinander.

Grundsätzlich ist es vorgeschrieben, einen Sicherheitsabstand zum Vordermann einzuhalten. Dadurch soll ein Auffahrunfall verhindert werden. Im Straßenverkehr kann es nämlich immer passieren, dass der Vordermann spontan bremsen muss. Dann besteht das Risiko, dass der Hintermann nicht mehr rechtzeitig bremsen kann und es zum Crash kommt, sollte der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden.

Doch wie groß muss der Abstand mindestens gewählt werden, damit kein Bußgeld verhängt werden kann? Welchen Sicherheitsabstand müssen LKW einhalten und inwiefern ist der Abstand abhängig von der Geschwindigkeit? Im folgenden Ratgeber erhalten Sie die Antworten.

FAQ: Sicherheitsabstand

Ist ein Sicherheitsabstand gesetzlich vorgeschrieben?

Konkret gibt es in der StVO zwar genaue Angaben zum vorgeschriebenen Seitenabstand beim Überholen, diese beziehen sich allerdings nur auf Fahrradfahrer, Fußgänger und Fahrer von E-Scootern. Ansonsten ist in § 4 StVO lediglich bestimmt, dass ein ausreichender Abstand eingehalten werden muss.

Welche Angaben zum seitlichen Sicherheitsabstand sieht der Gesetzgeber vor?

Welche Angaben zum Seiten‌abstand die StVO vorsieht, erfahren Sie hier.

Gibt es eine Faustformel zum Sicherheitsabstand zum Vordermann?

Ja, innerorts sollte der Abstand die Länge der in einer Sekunde gefahrenen Strecke haben, außerorts die von zwei Sekunden. Der halbe Tachowert kann ebenfalls als Orientierung dienen. Die 2-Sekunden-Regel verdeutlicht Ihnen unsere Grafik.

Bußgeldkatalog: Sicherheitsabstand nicht eingehalten

Tatbe­standBuß­geldPunk­teFahrverbotFVer­botLohnt ein Einspruch?
Abstands­verstoß bei weniger als 80 km/h25 €eher nicht
... mit Gefähr­dung30 €eher nicht
... mit Sach­beschä­digung35 €Hier prüfen **
Abstands­verstoß mit mehr als 80 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes75 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes160 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes240 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes320 €1Hier prüfen **
Abstands­verstoß mit mehr als 100 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes75 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes160 €21 Monat1 MHier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes240 €22 Monate2 MHier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes320 €23 Monate3 MHier prüfen **
Abstands­verstoß mit mehr als 130 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes180 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes240 €21 Monat1 MHier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes320 €22 Monate2 MHier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes400 €23 Monate3 MHier prüfen **

Bußgeldrechner: Sicherheitsabstand nicht eingehalten

Keine Lust zu lesen? Abstandsverstoß im Video erklärt

Mit welchen Konsequenzen müssen Pkw-Fahrer bei zu geringem Abstand rechnen?
Video: So halten Sie den Mindestabstand richtig ein!

Seitlicher Sicherheitsabstand zu Fahrrad, Auto und LKW

Bevor wir auf die Frage eingehen, welcher Sicherheitsabstand zum Vordermann eingehalten werden muss, wollen wir auf den Seitenabstand eingehen. Hier besteht häufig Unsicherheit darüber, wie viel Distanz zu einem Fahrrad oder einem Auto beim Überholen gelassen werden sollte.

Gerade beim Überholvorgang kann es gefährlich werden, wenn der seitliche Sicherheitsabstand nicht eingehalten wird. In § 5 Absatz 4 StVO heißt es dazu:

[…] Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge […] rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind.“

Abgesehen von Fußgängern, Radfahrern und Fahrern von E-Scootern, für die gesetzliche Angaben existieren, haben sich für andere Verkehrsteilnehmer in der Rechtsprechung bestimmte Werte durchgesetzt. So sollte der Sicherheitsabstand zu einspurigen Fahrzeugen (z. B. Motorrad) mindestens anderthalb Meter betragen, zu zweispurigen Fahrzeugen (z. B. Auto) einen Meter und zu Linien- und Schulbussen zwei Meter.

Weitere Ratgeber zum Thema Sicherheitsabstand

Faustformel für den Sicherheitsabstand zum Vordermann

Ein nicht zu unterschätzendes Risiko besteht, wenn der Sicherheitsabstand zum Vordermann nicht eingehalten wird. Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen, weil Kraftfahrer bei hoher Geschwindigkeit zu dicht aufgefahren sind. Doch wann gilt der Abstand als ausreichend? Im Gesetz gibt es dazu keine genaue Angabe. In § 4 Abs. 1 StVO heißt es:

Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.”

Die Unterschreitung vom Sicherheitsabstand kann zum Unfall führen.
Die Unterschreitung vom Sicherheitsabstand kann zum Unfall führen.

Damit nicht jeder Kraftfahrer mit Taschenrechner oder Rechenschieber den korrekten Abstand und Bremsweg ermitteln muss, haben sich einige Faustformeln etabliert. So gilt der Sicherheitsabstand innerorts als eingehalten, wenn die Distanz zum Vordermann der in einer Sekunde gefahrenen Strecke entspricht. Der Sicherheitsabstand beträgt bei 50 km/h dann ca. 15 Meter, was ungefähr drei Fahrzeuglängen entspricht.

Der Sicherheitsabstand auf der Autobahn oder der Landstraße ist ebenfalls einzuhalten. Hier funktioniert die erste Faustformel allerdings nicht mehr. Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt die Zwei-Sekunden-Regel – der Abstand sollte der in zwei Sekunden gefahrenen Strecken entsprechen. Orientierung können beispielsweise Leitpfosten bieten.

Diese Grafik verdeutlicht Ihnen die Zwei-Sekunden-Regel noch einmal:

2-Sekunden-Regel: So halten Sie den Sicherheitsabstand ein.
2-Sekunden-Regel: So halten Sie den Sicherheitsabstand ein.

Einfacher zu merken ist die Regelung zum halben Tachowert. Da der Bremsweg sich verlängert, sobald die Geschwindigkeit erhöht wird, muss auch der Abstand größer werden.

Der minimale Sicherheitsabstand ist eingehalten, wenn die Distanz zum Vordermann dem Wert des halben Tachos in Metern entspricht. So beträgt beispielsweise der Sicherheitsabstand bei 80 km/h 40 Meter, bei 160 km/h sind es 80 Meter.

Die Leitpfosten können beim Überprüfen, ob der Sicherheitsabstand eingehalten wurde helfen. In Deutschland stehen diese stets im Abstand von 50 Metern zueinander. Fahren Sie also beispielsweise 100 km/h, muss der Abstand mindestens der Strecke zwischen zwei Leitpfosten entsprechen.

Gemäß § 4 Abs. 3 StVO müssen LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen auf der Autobahn bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h stets einen Abstand von mindestens 50 Metern lassen.

Bußgeld: Sicherheitsabstand nicht eingehalten

Wurde der Sicherheitsabstand nicht eingehalten und der Verstoß per Abstandsmessung nachgewiesen, müssen die betroffenen Kraftfahrer mit hohen Bußgeldern rechnen. Sogar Punkte und ein Fahrverbot sind möglich. Wer z. B. bei über 100 km/h weniger als 3/10 des halben Tachowertes Abstand lässt, erhält zwei Punkte, einen Monat Fahrverbot und ein Bußgeld von 160 Euro.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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1 Kommentar

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  1. Heinrich S.
    Am 21. Februar 2020 um 21:56

    Was kann man sich leichter merken, Festpunkt anpeilen und bis 2 zählen(zwei Schritte)
    oder die Tachoanzeige ablesen, halbieren und eine Strecke in soviel Metern abschätzen???
    (Drei Schritte!)
    Leider wird die “halbe-Tacho-Regel” immer noch verbreitet, obwohl die Zählmethode die einfachere und schnellere ist.

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