Bußgeldrechner zum Sicherheitsabstand
Bußgeldtabelle zu „Sicherheitsabstand nicht eingehalten“
Bußgeldtabelle zu „seitlicher Sicherheitsabstand beim Überholen“
Verkehrsverstoß | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg |
---|---|---|
Während des Überholvorgangs nicht für einen ausreichenden Seitenabstand gesorgt | 30 | |
... mit Unfallfolge | 35 | |
Während eines Überholvorgangs ein Kind, einen Hilfebedürftigen oder einen älteren Menschen wegen nicht ausreichendem Seitenabstand gefährdet | 80 | 1 |
... mit Schädigung der Person | 100 | 1 |
Video: Welcher Mindestabstand ist einzuhalten?
Sicherheitsabstand im Straßenverkehr: Das müssen Sie wissen

Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes gehört ein unzureichender Sicherheitsabstand noch immer zu den häufigsten Unfallursachen auf den deutschen Straßen. Ein solches Fehlverhalten kostet jedes Jahr aufs Neue zahlreiche Menschenleben.
Dabei wird schon in der Fahrschule eine Faustformel für den Sicherheitsabstand vermittelt, die es den Fahrern erleichtern soll, den notwendigen Abstand zum Vordermann auszurechnen und beizubehalten.
Wir wollen im Folgenden Ihre Kenntnisse auffrischen und u. a. auf ebenjene Berechnung sowie auf die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zum Sicherheitsabstand eingehen.
Inhaltsverzeichnis
Weitere Informationen zum Thema „Sicherheitsabstand“
Regeln zum Sicherheitsabstand innerorts und außerorts

Wenn es um Verkehrsregeln geht, sollte der erste Blick immer in die StVO gehen. In Bezug auf den einzuhaltenden Abstand im Straßenverkehr steht dort in § 4 Abs. 1:
Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.
Natürlich ist dies nun keine konkrete Angabe. Sollte es zum Unfall und schließlich zur Verhandlung vor Gericht kommen, obliegt es der Rechtsprechung, diese Passage aus dem Gesetzestext zu interpretieren und zu definieren.
Dennoch gibt es eine Formel, anhand derer ein Fahrer den Sicherheitsabstand unabhängig der StVO ausrechnen kann.
Sicherheitsabstand beim Auto berechnen: So geht’s!
Der ausreichende Sicherheitsabstand für das Auto liegt einer Formel zugrunde, welche den Brems– und den Reaktionsweg berücksichtigt. Im Folgenden klären wir einige in der Hinsicht wichtige Begriffe:
- Reaktionsweg: Das ist der Weg, der zurückgelegt wird, bevor die Gefahr und der Anlass zum Bremsen erfasst wird. Er ist abhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit sowie von der Reaktionszeit, die in der Regel etwa eine Sekunde beträgt.
- Bremsweg: Dies bezeichnet den Weg, der während des Bremsvorgangs zurückgelegt wird. Er potenziert sich mit der Geschwindigkeit.
- Anhalteweg: Hier ist der Reaktions- und Bremsweg zusammen gemeint.

Die Einhaltung des gesamten Bremsweges ist nur selten erforderlich, da schließlich auch der Vordermann einen Bremsweg hat und somit nicht auf der Stelle stehen bleibt.
Das bedeutet für den Sicherheitsabstand: Dieser nimmt faktisch „nur“ linear mit der Geschwindigkeit zu.
In diesem Zusammenhang wird von einem Sicherheitsabstand von zwei Sekunden ausgegangen. Der Fahrer muss demnach soviel Abstand zum Vordermann einhalten, wie er innerhalb von zwei Sekunden an Weg zurücklegen würde.
Für den Fahrer ergibt sich somit mehr als eine Formel, um den Sicherheitsabstand zu berechnen. Am bekanntesten dürfte die Formel „Halber Tachowert“ sein. Wie in der ersten obigen Bußgeldtabelle ersichtlich wird, dient diese Faustformel auch gemäß Bußgeldkatalog für den Sicherheitsabstand zur Ahndung eines Abstandverstoßes als Grundlage.
Berechnung vom Sicherheitsabstand gemäß Faustformel „Halber Tachowert“
Ein Sicherheitsabstand von zwei Sekunden entspricht in etwa dem halben Tachowert in Metern. Der Sicherheitsabstand bei 100 km/h sollte demnach 50 Meter betragen.
Da dies per Augenmaß sehr schwer einzuschätzen ist, können Sie sich als Hilfe an den Leitpfosten orientieren: Diese sind im Abstand von 50 Metern aufgestellt. Einfacher gestaltet es sich, die Zeit zu messen, die den Sicherheitsabstand bestimmen soll.
Sicherheitsabstand in Sekunden messen

Sollten Sie bspw. den Sicherheitsabstand auf der Autobahn berechnen wollen, können Sie auf die gerade erläuterte Formel zurückgreifen. Was aber, wenn es keine Leitpfosten zur Orientierung gibt?
Etwas leichter ist es, den Abstand anhand der Zeit zu messen. Das bedeutet: Sie suchen sich einen Fixpunkt wie ein Verkehrsschild oder einen Baum. Wenn der Vordermann daran vorbeifährt. zählen Sie: einundzwanzig, zweiundzwanzig – diese Zählweise garantiert, dass Sie damit tatsächlich in Sekundenlänge zählen – anders, als wenn Sie die einsilbigen und damit viel kürzeren Wörter eins, zwei zählen würden. Wenn Sie erst dann den ausgesuchten Fixpunkt passieren, sind Sie mit einem ausreichenden Sicherheitsabstand unterwegs.
Übrigens: Mehr Abstand als notwendig ist immer gut, insbesondere, wenn Sie jenseits der Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn fahren. Der Sicherheitsabstand kann oberhalb dieser Geschwindigkeitssphären nicht mehr vom halben Tachowert abhängig gemacht werden, dieser ist dann zu gering. Auch bei schlechten Wetterverhältnissen, insbesondere bei Nässe und Glätte, kann sich der Bremsweg enorm verlängern. Sie sollten Ihren Sicherheitsabstand demnach den Witterungsbedingungen sowie der Beschaffenheit der Straße anpassen.
Sicherheitsabstand innerorts
Die gerade erklärten Regeln beziehen sich insbesondere auf die Fahrt außerhalb geschlossener Ortschaften. Sind Sie im Ort unterwegs, muss die Zwei-Sekunden-Regel nicht unbedingt eingehalten werden. Hier wird etwa eine Sekunde als ausreichend angesehen.
Der Sicherheitsabstand bei 50 km/h beträgt demnach etwa 15 Meter. Dies entspricht ungefähr drei Pkw-Längen.
Sicherheitsabstand für Lkw, Pkw mit Anhänger & Co

Fahren Sie ein normales Auto, lässt sich der Sicherheitsabstand anhand der erwähnten Formeln ermitteln. Sonderregeln gibt es laut § 4 StVO aber für folgende Fahrzeuge:
- ein Kfz, für das eine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung gilt
- eine Fahrzeug-Kombination (z. B. Pkw mit Anhänger) mit einer Länge von mehr als sieben Metern
Hier gilt die Regel, dass der Sicherheitsabstand außerorts so groß sein muss, dass ein überholendes Fahrzeug einscheren muss. Ausnahmen von dieser Vorschrift gibt es dennoch, nämlich wenn es in Fahrtrichtung mehr als einen Fahrstreifen gibt, wenn Sie zum Überholen ausscherten und dies ankündigten oder wenn es auf der Strecke ein generelles Überholverbot gibt.
Sind Sie mit einem
- Lkw über 3,5 t oder
- einem Kraftomnibus
unterwegs, gilt: Auf Autobahnen, wenn die gefahrene Geschwindigkeit höher als 50 km/ h ist, dann muss ein Mindestabstand von 50 Metern eingehalten werden.
Seitlicher Abstand gemäß StVO
Wenn Sie überholen, muss zudem der Sicherheitsabstand zum Fahrzeug beachtet werden, an dem Sie vorbeiziehen wollen. Dieser sollte etwa einen Meter betragen.
Fahren Sie an einer Reihe parkender Autos vorbei, empfiehlt sich ein seitlicher Sicherheitsabstand von etwa einer Türbreite. Dies beugt Unfälle wegen plötzlich aussteigenden Personen vor oder wegen plötzlich auf die Fahrbahn laufender Personen.
Der Sicherheitsabstand zum Fahrrad, Motorrad (bzw. andere einspurige Fahrzeuge) oder zum Fußgänger, den Sie überholen wollen, sollte mindestens 1,5 Meter betragen.
Wenn Sie den Sicherheitsabstand unterschreiten: Ein Bußgeld und mehr droht

Wer den Sicherheitsabstand nicht einhält, muss abhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit, mit einem kleinen Bußgeld oder eben sogar mit saftigeren Sanktionen gemäß Verkehrsrecht wie mehreren hundert Euro Bußgeld und bis zu drei Monaten Fahrverbot rechnen.
So hält sich das Bußgeld beim unterschrittenen Sicherheitsabstand bei 80 km/h und weniger mit maximal 35 Euro in Grenzen. Bei höheren Geschwindigkeiten werden aber nicht nur höhere Bußgelder, sondern auch Punkte in Flensburg gegen den Verkehrssünder verhängt.
Sollten Sie bspw. den Sicherheitsabstand auf der Autobahn nicht eingehalten haben und waren mit weniger als 3/10 des halben Tachowertes bei einer Geschwindigkeit zwischen 100 und 130 km/h unterwegs, müssen Sie 160 Euro Bußgeld zahlen, zwei Punkte in Flensburg kassieren und einen Monat lang den Führerschein abgeben.
Übrigens: Das Unterschreiten vom Sicherheitsabstand zieht keine Strafe im rechtliche Sinne nach sich. Es stellt keine Straftat, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar.
Sollte es jedoch nicht mehr „nur“ um einen einfachen Abstandsverstoß gehen, sondern um Nötigung im Straßenverkehr, dann handelt es sich dabei doch um eine Straftat. Eine solche Nötigung mit Abstandsverstoß kann bspw. sein, wenn jemand drängelt, sich mit der Lichthupe Platz schaffen will oder über längere Zeit viel zu dicht auffährt.
Diese Straftat kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden oder mit einer Geldstrafe.
FAQ: Das Wichtigste zum Sicherheitsabstand
Nur so ist es möglich, im Notfall noch rechtzeitig zu bremsen und dadurch ggf. einen Unfall zu vermeiden.
Hierbei ist vor allem die gefahrene Geschwindigkeit ausschlaggebend. So besagt eine Faustformel, dass der Abstand außerorts dem halben Tachowert entsprechen soll. Innerorts gilt hingegen auch ein geringer Abstand als ausreichend.
Womit Sie in einem solchen Fall rechnen müssen, hängt sowohl von der gefahrenen Geschwindigkeit als auch vom Ausmaß der Unterschreitung ab. Was dabei im Einzelnen droht, können Sie mit diesem Bußgeldrechner ermitteln.
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