Sperrfrist: Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird
Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist für die meisten Kfz-Führer wohl die gravierendste Strafe, die bei Verstößen im Straßenverkehr zur Anwendung kommt. Der Bußgeldkatalog sieht für bestimmte Verkehrsverstöße bestimmte Strafmaßnahmen vor. Weniger schwerwiegende Vergehen werden meist mit einem Bußgeld geahndet, bei schwerwiegenden können Punkte in Flensburg anfallen, ein Fahrverbot ausgesprochen oder eben die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist an eine Sperrfrist gekoppelt. Erst nach Ablauf einer gesetzlich festgelegten Sperrzeit kann die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragt werden. In § 69 des Strafgesetzbuches (StGB) sind die Taten aufgeführt, für die in der Regel die Entziehung der Fahrerlaubnis verhängt wird.
Ein Fahrer ist generell als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen bei:
- der Gefährdung des Straßenverkehrs
- Trunkenheit im Verkehr
- unerlaubtem (bewusstem) Entfernen vom Unfallort
Inhaltsverzeichnis
Die Dauer der Sperrfrist
Ab wann und wie lange gilt die Sperrfrist? Mit Rechtskraft des Urteils erlischt die Fahrerlaubnis und die Führerschein-Sperrfrist beginnt. Der Führerschein wird im Urteil eingezogen, wenn er von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde.

Es gibt Variationen bei der Dauer der Sperrfrist. § 69a des StGB nennt aber einen möglichen Zeitraum von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in dem keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre).
In diese Frist wird die Zeit einer möglichen wegen der Tat vorläufig entzogenen Fahrerlaubnis eingerechnet. Das heißt, die Frist wird um diese Zeit verkürzt, muss aber mindestens drei Monate betragen.
Gibt es auch eine Sperrzeit ohne Führerschein? Ja, in dem Fall, dass der Täter keine Fahrerlaubnis hat, wird lediglich die Sperre verhängt. Für schon auffällig gewordene Personen, die innerhalb von drei Jahren zum zweiten Mal eine Sperrfrist auferlegt bekommen, also Wiederholungstäter, beträgt diese mindestens zwölf Monate.
Verkürzung der Sperrfrist: Geht das?
Wird angenommen, dass ein Täter vor Ablauf der Sperrfrist nicht mehr ungeeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen, kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben. Sie muss aber in jedem Fall eine Mindestdauer haben, die drei Monate beträgt.

Zu beachten ist aber, dass eine solche nachträgliche Verkürzung der Sperrfrist nicht mit einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis gleichzusetzen ist. Die Fahrerlaubnisbehörde muss die Fahreignung des Betroffenen hierfür erst bejahen.
Die verkürzte Sperrfrist bedeutet leidiglich, dass der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis früher gestellt werden kann. In der Regel ist das Gericht, das die Sperrfrist verhängt hat, auch zuständig für den Antrag auf Sperrfristverkürzung.
Sperrfrist: Ist eine MPU fällig?
Vor allem bei Delikten wie der Trunkenheit im Verkehr bzw. Alkohol- oder Drogenverstößen gibt es bestimmte Voraussetzungen, um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) muss in solchen Fällen oftmals absolviert werden, bevor der Antrag auf Neuerteilung erfolgen kann. Um frühzeitig festzustellen, ob eine MPU fällig wird, sollte noch während der Sperrfrist bei der Fahrerlaubnisbehörde nach der Verpflichtung zur MPU gefragt werden.
FAQ: Das Wichtigste zur Sperrfrist
Nach einem Führerscheinentzug wird eine Sperrfrist verhängt. Während dieser Frist kann keine Neuerteilung der Fahrerlaubnis erfolgen.
Die Dauer der Sperrfrist wird von einem Gericht festgelegt und beträgt in der Regel mindestens sechs Monate und höchstens fünf Jahre.
Ja, grundsätzlich kann auf Antrag die Sperrfrist verkürzt werden, allerdings ist eine Mindestdauer von drei Monaten vorgeschrieben.
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