
Das Verfahren zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist vielschichtig und für den Laien oftmals nur schwer zu durchblicken. Nicht zuletzt spielen im Zusammenhang mit einem Bußgeldbescheid verschiedene Zeitpunkte eine Rolle. Neben dem Tattag gibt es den Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung.
Doch welcher Zeitpunkt ist nun wofür relevant? Gilt ein generelles Tattagprinzip? Inwiefern spielt der Tattag eine Rolle bei der Tilgung der Punkte im Fahreignungsregister? Und ist dieser Zeitpunkt der relevante bei der Frage danach, ob ein Verkehrssünder als Wiederholungstäter gilt? In diesem Ratgeber bringen wir Licht ins Dunkel und klären Sie über diese und weitere Fragen rund um das Thema auf.
Inhaltsverzeichnis
Video: Welche Rolle spielt das Tattagprinzip?
Tilgungsfristen für Ordnungswidrigkeiten: Kommt es auf den Tattag an?
Für Verkehrssünder, die bereits Punkte im Fahreignungsregister (FAER) angesammelt haben, ist in der Regel die Frage bedeutsam, wann diese nun wieder getilgt werden. Je nachdem, ob es sich um eine Eintragung über eine Ordnungswidrigkeit handelt, die als (besonders) verkehrssicherheitsbeeinträchtigend mit einem oder zwei Punkten bewertet wird oder aber, ob es sich um eine Entscheidung über eine Straftat handelt, kann die Frist zwischen zweieinhalb und zehn Jahren betragen. Die Einzelheiten diesbezüglich sind in § 29 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geregelt.
Wann ist der Tattag relevant?

Auf den Tattag kommt indes an, wenn es um Ermahnungen, Verwarnungen und die Entziehung der Fahrerlaubnis im Sinne von § 4 Absatz 5 Satz 1 StVG geht. Sobald ein Kraftfahrer vier oder fünf Punkte auf seinem Konto hat, muss er von Seiten der Behörde ermahnt werden, bei sechs oder sieben Punkten erfolgt eine Verwarnung und bei acht oder mehr Punkten wird dem Fahrer die Fahrerlaubnis entzogen.
Für das Ergreifen zuvor benannter Maßnahmen, sprich zur Ermahnung, Verwarnung oder Fahrerlabnisentziehung ist nunmehr der Tattag der relevante Zeitpunkt. Dies ist der Vorschrift des § 4 Absatz 5 Satz 5 StVG zu entnehmen.
Wann gelte ich als Wiederholungstäter?
Eine weitere Konstellation, in der die Frage, welcher Zeitpunkt relevant ist, wichtig ist, ist die Qualifizierung eines Fahrzeugführers als Wiederholungstäter. Als solcher wird ein Fahrer bezeichnet, der wegen Beharrlichkeit auffällig wurde. Namentlich ist dies der Fall, wenn er innerhalb eines Jahres zweimal wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von jeweils 26 km/h oder mehr auffiel oder erwischt wurde.
FAQ: Das Wichtigste zum Tattag
Hierbei handelt es sich um das Datum, an dem der Verstoß gegen das Verkehrsrecht stattfand.
In welchen Fällen der Tattag für mögliche Fristen relevant ist, erfahren Sie hier.
Nein, bei der Entscheidung, ob es sich bei einem Temposünder auch um einen Wiederholungstäter handelt, ist das Datum der Rechtskraft ausschlaggebend.
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Das heißt, wenn bei einem Wiederholungstäter das Rechtskraftprinzip gelten soll und um den Führerschein nicht entzogen zu bekommen, muss man bei der zweiten Geschwindigkeitstat durch einen Widersprucht die Rechtskraft hinauszögern…