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Verbandskasten im Auto: Was gehört rein?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Anforderungen an den Erste-Hilfe-Koffer im Auto

Ein Verbandskasten gehört in jedes Auto
Ein Verbandskasten gehört in jedes Auto

Zur Vorbereitung auf den Führerschein gehört auch der Besuch eines Erste-Hilfe-KursesDort lernen die Teilnehmer, wie sie beispielsweise bei einem Verkehrsunfall die Verletzten bis zum Eintreffen der Sanitäter medizinisch versorgen.

Damit diese Nothilfe allerdings vorgenommen werden kann, wird einiges an Verbandsmaterial benötigt. Als Autofahrer sollten Sie deswegen regelmäßig daran denken, den Verbandskasten im Auto zu überprüfen. Welches Verbandsmaterial Sie immer dabei haben müssen, welche Anforderungen an den Erste Hilfe-Koffer gestellt werden, und welche Bußgelder beim Verstoß gegen die Pflicht zum Auto-Verbandskasten zu erwarten sind – dies und weitere Punkte zum Thema lesen Sie in diesem Ratgeber.

Update vom 01.02.2023: Seit Februar 2023 sollen in jedem Verbandskasten eigentlich zwei medizinische Masken enthalten sein. Allerdings können Sie kein Bußgeld bekommen, wenn Sie diese nicht mitführen. Mehr dazu lesen Sie in unserer News “Ab heute zwei medizinische Masken im Verbandskasten Pflicht: Oder?.

Angebote zum Thema Verbandskasten

FAQ: Verbandskasten

Muss der Verbandskasten in meinem Auto unbedingt die Din-Norm 13164 erfüllen?

Nein, aber Sie sind verpflichtet, bestimmtes Verbandsmaterial mit sich zu führen. Bei einem Kfz-Verbandskasten der DIN 13164 können Sie sicher sein, dass er alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Was in den Verbandskasten im Auto gehört, erfahren Sie in dieser Übersicht.

Warum haben Verbandskästen ein Haltbarkeitsdatum?

Verschiedene Materialien wie Kompressen und Mullbinden bauen mit der Zeit ab und sind damit nicht mehr steril. Nutzen Sie das Materials dann zum Beispiel bei der Ersten Hilfe, kann es zu Verunreinigungen offener Wunden kommen.

Was kostet es mich, wenn ich keinen Verbandskasten im Auto habe?

Hierfür fällt ein Verwarngeld von 5 Euro an. Darüber hinaus gefährden Sie sich selbst, Ihre Fahrzeuginsassen und andere Verkehrsteilnehmer, wenn Sie im Falle eines Unfalls keine Wundversorgung leisten können.

Weiterführende Ratgeber zur Ersten Hilfe

Wann lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort eingeleitet werden, entscheidet nicht selten über Leben und Tod.

Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort können die Überlebenschancen eines Unfallopfers erheblich erhöhen. Damit auch Laien wissen, was im Ernstfall zu tun ist, besteht für Führerscheinbewerber die Pflicht, einen Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren. Mehr zu diesem Thema lesen Sie in unserem Ratgeber. » Weiterlesen...

Nach einem Erste-Hilfe-Kurs können Sie bei einem Unfall die Opfer versorgen

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Die ersten 60 Minuten nach einem Unfall sind die kritischsten. Neuere Fahrzeugmodelle sind so konstruiert, dass sie zwar den Fahrer und alle weiteren Insassen schützen, jedoch wissen Rettungskräfte oftmals nicht, wie sie an die Personen im Wagen gelangen. Aus diesem Grund gibt es die Rettungskarte, die anzeigt, wo sich welches empfindliche Teil im Fahrzeug befindet. » Weiterlesen...

Welche Fahrzeuge müssen einen Verbandskasten mitführen?

Die StVZO schreibt in § 35h (Erste Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen) vor, dass alle Autofahrer in Deutschland einen Erste Hilfe-Koffer in ihrem PKW parat haben müssen. Einige Fahrzeuge werden gleich doppelt zur Verantwortung gezogen: Ein Bus, der mehr als 22 Personen einen Platz bietet, muss sogar zwei Erste Hilfe-Koffer bereithalten, wie es das Verkehrsrecht vorschreibt. Der Halter eines Fahrzeuges soll Sorge dafür tragen, dass der Verbandskasten ordnungsgemäß ausgestattet und der Inhalt noch haltbar ist, wenn ein Reisebuch oder LKW im Gewerbe zum Einsatz kommen.

Ist der Verbandskasten auch beim Motorrad mitzuführen?

Zweiradfahrer müssen grundsätzlich kein Verbandsmaterial im “Kofferraum” liegen haben. Das gilt auch für einachsige Arbeits- oder Zugmaschinen, die ebenfalls keinen Verbandskasten erfordern. Im Verkehrsrecht steht geschrieben, wie der Verbandskasten aufbewahrt werden soll – nämlich so dass:

der Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend geschützt ist.

Am besten achten Kfz-Führer bei Verbanskasten auf die Din-Norm 13164. Denn dieses Verbandsmaterial wird allen Voraussetzungen gerecht, die es laut Verkehrsrecht zu erfüllen hat.

Beim Auto-Verbandskasten auf die Norm “DIN 13164” achten

Mit einem Kfz-Verbandskasten können Sie Erste-Hilfe leisten
Mit einem Kfz-Verbandskasten können Sie Erste Hilfe leisten

Autofahrer sind jedoch nicht verpflichtet, einen Kfz-Verbandskasten mit der DIN-Norm 13164 zu erwerben. Lediglich eine Pflicht zum Mitführen von geeignetem Verbandsmaterial besteht. In diesem Fall ist aber besondere Sorgfalt auf die Auswahl des Verbandsmaterials zu legen; achten Sie darauf, dass dieses in Art und Menge dem Verbandsmaterial eines regulären Verbandskoffers mit der Norm DIN 13164 entspricht. Ansonsten müssen Sie mit einem Bußgeld laut Bußgeldkatalog rechnen: 5 Euro kostet ein fehlender Verbandskasten bei einer Verkehrskontrolle.

Die Haltbarkeit des Verbandskastens

Erst im Januar 2014 wurde die DIN 13164 leicht geändert und neuen medizinischen Erkenntnissen angepasst. Die Zusammensetzung des erforderlichen Verbandsmaterial im Kfz-Verbandskasten kann immer wieder aktualisiert werden, deswegen sollten Sie sich regelmäßig über Neuerungen im Verkehrsrecht diesbezüglich informieren. Die bis Januar 1998 gültigen Vorschriften bezüglich der Menge des Verbandsmaterials und zum Inhalt vom Autoverbandskasten sind jedoch nicht außer Kraft gesetzt; bis die vor Januar 2014 verkauften Verbandskästen mit der alten DIN abgelaufen sind, dürfen diese auch weiterhin verwendet werden.

Wenn der Verbandskasten abgelaufen ist, sollten sie ihn austauschen. Denn das Verbandsmaterial ist nur eine bestimmte Zeitspanne steril. Nach dem Ablauf des Verbandskasten-Verfallsdatums sollte er nicht mehr weiterverwendet werden, um Infektionen auf Wunden zu vermeiden, die mit einer unsterilen Verbandskompresse in Verbindung geraten. Ist Ihr Verbandskasten abgelaufen? In unserer unserem Verbandskasten-Vergleich erfahren Sie, worauf Sie beim Kauf eines neuen Verbandskasten achten sollten.

Muss es immer ein neuer Verbandskasten sein?

Jedoch besteht hier eine rechtliche Grauzone bezüglich des “Verfallsdatums” von einem abgelaufenen Verbandskasten. Denn sofern ein Autofahrer die betreffenden Verbandsmaterialien ausgetauscht hat, ist das “Ablaufdatum” auf dem Verbandskasten fürs Auto nicht mehr relevant. Es ist daher umstritten, ob ein abgelaufener Verbandskasten im Kfz mit nicht abgelaufenem Inhalt ein Bußgeld nach sich ziehen darf. Einen derartigen Bußgeldbescheid könnte man wohl anfechten.

Inhalt der Kfz-Verbandtasche

Das Erste Hilfe-Set im Auto ist darauf ausgerichtet, bei einem Autounfall nützlich zu sein. Verbände zur Wundversorgung machen den größten Teil des Verbandkasten für das Kfz aus. Der Inhalt vom Erste Hilfe-Kasten besteht aus folgendem Verbandsmaterial und Utensilien:

Übersicht: Was gehört in den Verbandskasten?
Übersicht: Was gehört in den Verbandskasten? (Zum Vergößern klicken)
  • Schere
  • Fingerkuppenverband
  • Rollenpflaster
  • Dreieckstuch
  • Einmalhandschuhe
  • Vliesstofftuch
  • Pflasterstrips
  • Fingerverband
  • Kompressen
  • Pflaster-Schnellverband
  • Kälte-Sofort-Kompresse
  • Netzverband
  • Reinigungstuch
  • Anleitung zu Ersten Hilfe
  • Schnellverband
  • Rettungsdecke
  • Augenkompresse
  • Verbandtuch
  • Fingerling
  • Verbandpäckchen
  • Kleiderschere
  • Folienbeutel

Der Verbandskasten-Inhalt wird ergänzt durch ein Erste Hilfe-Broschüre, in der man verschiedene Sofortmaßnahmen am Unfallort nachlesen kann. Kaufen Sie einen Verbandkasten mit der aktuellen DIN 13164, so gehen Sie sicher, dass in diesem PKW-Verbandskasten die erforderlichen Verbandpäckchen in ausreichender Menge vorhanden sind.

Verbrauchte Teile regelmäßig nachfüllen

Sofern Sie dem Verbandskasten einzelne Teile entnommen haben, sollten Sie diese auffüllen. In der Apotheke können Sie sämtliche benötigte Ersatzteile erwerben.

Bei einer Verkehrskontrolle wird auch geprüft, ob im Auto ein Verbandskasten ist
Bei einer Verkehrskontrolle wird auch geprüft, ob im Auto ein Verbandskasten ist

Zwar wird bei einer Verkehrskontrolle wohl kaum detailliert geprüft, ob die Verbandkästen vollständig sind, und laut Verkehrsrecht kommt es bei dem Verbandskasten ohnehin hauptsächlich darauf an, dass Sie bei einem Unfall theoretisch in der Lage wären, mit den vorhandenen Verbandsmaterialien Erste Hilfe zu leisten. Allerdings kostet ein vollständiger Verbandskasten für das Auto nur wenige Euro – eine Investition, die bei einem Unfall Leben retten kann.

Wo entsorge ich den abgelaufenen Verbandskasten?

Wenn Sie sich entschieden haben, einen neuen Verbandskasten zu kaufen, stellt sich die Frage: wohin mit den alten Verbandskästen? Sicherlich können Sie das ein oder andere Verbandsmaterial noch für Ihre private Hausapotheke verwenden. Pflaster beispielsweise können Sie auch nach dem Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch zur Wundversorgung benutzen.

Auch Verbände wie das Deutsche Rote Kreuz oder Anbieter von Erste Hilfe-Kursen freuen sich auch über einen abgelaufenen Verbandskasten, denn ein solcher kann zur Übung bei einem Erste Hilfe-Kurs verwendet werden.

Verbandkasten-Pflicht im Ausland?

In vielen europäischen Ländern besteht, genauso wie in Deutschland, die Pflicht zur Mitführung eines Verbandskastens. In beliebten Urlaubsländern wie Italien oder Spanien beispielsweise müssen Autofahrer ein Erste Hilfe-Set mitführen. Verbandskästen mit der DIN 13164 sollten diesen Zweck erfüllen. Achten Sie auch bei der Übernahme eines Mietwagens auf die Bereitstellung eines Verbandkastens, um einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland zu vermeiden und im Notfall mit der passenden Ausrüstung Erste Hilfe leisten zu können.

Angebote zum Thema Verbandskasten

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Verbandskasten:

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  • Haltbarkeit mind. 4 Jahre ab Kauf
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Letzte Aktualisierung am 15.10.2023 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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24 Kommentare

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  1. Harald
    Am 8. Juni 2020 um 8:16

    Guten Morgen,
    ich bin 68 Jahre jung, werde mir (nach längerer Pause) ein Krad zulegen und stelle mich mal als Erbsenzähler vor.
    Hier ist immer wieder die Rede von einem VerbandSkasten.

    Der Teil heißt Verband_kasten. Steht eigentlich auch dick drauf.

    Gruß
    Harry

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Juni 2020 um 15:58

      Hallo Harald,

      es gibt laut Duden beide Schreibweisen und damit sind auch beide Schreibweisen korrekt (vgl. duden.de). Einziger Unterschied ist: “Verbandkasten” wird gemeinhin in offiziellen Texten/behördlicher Sprache genutzt, “Verbandskasten” ist im alltagssprachlichen Gebrauch geläufiger.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Monika
    Am 25. September 2019 um 8:51

    Ich finde es – nicht nur angesichts der Klima- u. Rohstoffdebatten – wirklich traurig, dass ein NEUER Verbandskasten immer noch billiger ist als der Austausch der abgelaufenen Verbrauchsmaterialien! Selbst wenn man die Verbrauchsmaterialien regelmäßig ersetzt, steht auf dem Kasten ein falsches Ablaufdatum und man riskiert ein Bußgeld oder einen Mangel bei der HU …..

  3. Jeanne
    Am 26. Mai 2019 um 11:05

    Da ich auf Arbeit alle 2 Jahre meinen 1.Hilfe-Kurs auffrischen muss, hatte ich genau diese Frage gestellt und die Antwort lautete:

    Lt. StVO #35h muss nur ein vollständiger Verbandskasten mitgeführt werden, der der aktuellen DIN entspricht. Also als Privatperson im Privatwagen ist das Verfallsdatum nicht wichtig, nur vollständig und unbeschädigt.
    Falls ich aber einen Dienstwagen führe, greift das Medizinproduktegesetz und das kennt das Verfallsdatum. Es muss also ein haltbarer Verbandskasten im Dienstwagen sein.

    Kursleiter war ein sehr begeisterter Rettungssanitäter mit Ausbilderqualifikation.

  4. Buhinger
    Am 28. März 2019 um 14:30

    Muss der Verbandskasten eineŕ sein, den man kaufen muss oder muss einfach der Inhalt stimmen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Mai 2019 um 17:15

      Hallo Buhinger,

      der Inhalt ist entscheidend.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Theo B.
    Am 28. Januar 2019 um 14:18

    Hallo, habe hier viele super Kommentare gelesen und alle haben nach meiner Rechtsauffassung (bin Qualitymanager und -Auditor) recht. Aber auch dies ist wie alle anderen auch meine unqualifizierte Meinung und Interpretation.
    Besteht hier nicht die Möglichkeit, dass eine verbindliche Rechtsaussage dazu eingestellt werden kann, z.B. vom ADAC oder sonstige Einrichtungen die Rechtshilfe gibt. Das Thema ist weder schwer noch kompliziert, hier muss nur die (Bürokraten) Meinung der Rechtsprechung wiedergegeben werden. Hier haben sich höchstwahrscheinlich auf allen Seiten (Polizei, TüV, Gerichte usw.) Gewohnheitsansichten eingeschlichen, die nichts mehr mit der Realität zu tun haben. Eine Auswertung und Beurteilung von einer zuständigen Stelle bez. MPG, DIN 13164, Straßenverkehrsordnung und Bußgeldkatalog ist nicht schwer müsste in 1h erledigt sein und würde vielen Autofahrern helfen. Aber vielleicht wollen die Hersteller von Verbandsmaterialien dies gar nicht! Bez. DIN und Ausstattung: Eine Augenkompresse, Netzverband, Fingerling oder Folienbeutel für Kühlmaterial habe ich bisher in keinem DIN Verbandskasten vorgefunden. Habe dazu gerade meinen bis 2021 gültigen Verbandskasten von Kalff mit vielen Zertifizierungen (TÜV, Rotes Kreuz) überprüft. Und da steht auch drauf ” Sterile Produkte spätestens prüfen am : 2021-02″! Von austauschen und neu anschaffen bei Datumsüberschreitung steht da nichts.
    Hier ist unbedingt Klarheit vom Gesetzgeber / einem Richter erforderlich.

  6. Enrico S.
    Am 3. September 2018 um 3:09

    In der stvo steht, das ich einen kfz verbandskasten laut DIN 13164 mit führen muss. Da steht nichts, das verbandsstoffe ein verfalldatum haben. In der DIN 13164 steht zum verfalldatum auch nichts.
    Nur im MPG steht, das steril verpacktes verbandsmaterial ein medizinprodukt ist, und einer haltbarkeit sprich verfalldatum unterliegt. Das MPG gilt aber nur für gewerbliche nutzer. Nicht für privat nutzer.
    Oder verdient einer als Ersthelfer sein lebensunterhalt???
    Ich sag nur „Bürokratenstaad Deutschland“

    • Nobbe Li
      Am 21. Februar 2019 um 0:09

      …… und auserdem ist es laut dem Medizinproduktegesetz nur dann zu beanstanden und ordnungswidrig, wenn das Produkt an jemand anderem verwendet wird!

  7. Gustav L.
    Am 30. August 2018 um 11:46

    Also lt. STVO muß ein Verbandkasten nach DIN vorhanden sein. Die DIN selbst kennt allerdings kein Verfalldatum.
    Darüber hinaus ist das Verbandmaterial selbst in Folie eingeschweißt. Dann ist es noch in Folientaschen verteilt, der Kasten selbst ist mit einer Dichtung versehen und ebenfalls komplett in Folie eingeschweißt. Wie soll also das Verbandmaterial verkeimt werden?
    Ein Verbandkasten dessen Verfalldatum überschritten wurde ist daher immer noch ein Verbandkasten nach DIN und wird entsprechend den Vorschriften der STVO mitgeführt.
    Und im Bußgeldkatalog wird auch nur das fehlen eines Verbandkastens bestraft. Von einem Verfalldatum steht da kein einziges Wort.

  8. Kris Alpine
    Am 27. Februar 2018 um 2:14

    Ich führe seit vielen Jahren einen Alukoffer im Fahrzeug mit, gefüllt mit Verbands- und Hilfsmaterial, unter Anderem auch mit einer Beatmungsmaske mit Beutel, und anderem professionellem Material aus dem chirurgischen Sortiment einer Klinik. Gerätschaften wie Scheren, Pinzetten, u.ä. sowie auch eine Stereolupe, die ich auf meine Brille aufstecken kann. Ich hab das Zeugs noch nie bei einem Unfall benötigt, konnte aber gelegentlich Kollegen oder auch beim Sport damit behilflich sein.

    Der Koffer ist außen mit “First Aid” und dem weißen Kreuz auf einem roten Kreis markiert. Weder am Koffer, noch auf den mitgeführten Materialien, sind offen “Ablaufdaten” aufgedruckt. Allerdings stehen einige codierte Angaben drauf. Bei vergangenen Fahrzeugkontrollen wollten die Beamten IMMER auch in den Koffer hineinschaun. Danach kamen keine weiteren Fragen. Ergo: Ablaufdatum ist Mumpitz, und anscheinend nur auf “Konsumentenware” aus der Apotheke vorhanden. Wie hat einer der Vorposter geschrieben? Beutelschneiderei!

  9. Martin B.
    Am 7. Januar 2018 um 22:18

    Hallo zusammen,
    unabhängig davon, dass die Gegenstände in einem Pkw-Verbandskasten natürlich vorhanden sein müssen und v.a. das Pflaster regelmäßig erneuert werden soll, aber bußgeldbewährt ist ein “abgelaufener” Verbandskasten m.E. nicht. Oder kennt jemand eine (deutsche) Vorschrift, wonach dies “unter Strafe” gestellt wäre? Im Bußgeldkatalog und in den einschlägigen Gesetzen habe ich nichts gefunden…
    Viele Grüße in die Runde
    Martin

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Januar 2018 um 12:07

      Hallo Martin,

      wenn der Verbandskasten abgelaufen ist, kann er nicht mehr als funktionstüchtiges Erste-Hilfe-Material gelten, womit Sie gegen § 35h Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) verstoßen würden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Enrico S.
        Am 3. September 2018 um 3:01

        Falsch.
        Die kompresse fuktioniert doch trotzdem noch. Wo steht den das, das verbandszeug verfallen kann. In der stvo??? Nein. In der din 13164??? Nein. Es steht im mpg. Und das ist bei privat leiuten nicht anwendbar.

      • Wolfgang L.
        Am 31. Januar 2018 um 17:01

        Hallo zusammen, alle meine Lieben kleinen Erbsenzähler!!!
        Wie Ihr selber schon ansprecht : STVZO § 35 h gibt eine ganz eindeutige Aussage von sich und wenn Ihr die Absätze 3+4 mit offenen Augen Lesen würdet, so würdet ihr sehen das Unser Lieber Gesetzgeber eine Kleinigkeit übersehen hat: In der STVZO steht nichts von einem Verfallsdatum und somit ist die ganze Diskussion Kindergeburtstag.
        Nur was im Gesetzestext steht ist von Bedeutung und nicht ein von irgendjemandem aufgedrucktes Datum.
        Persönliche Anmerkung : Ich habe doch Lieber einen infizierten Verwundeten als einen sterilen Toten,
        Thomas: Zur Not würde ich Dir mit deinem Öl Lappen und einem Hosengürtel einen Druckverband anlegen, die Infektion wird im Krankenhaus behandelt aber Du Überlebst. Lieb Grüße Wolfgang

        • Daniel
          Am 17. April 2018 um 8:04

          Zizat: „Ich habe doch Lieber einen infizierten Verwundeten als einen sterilen Toten,
          Thomas: Zur Not würde ich Dir mit deinem Öl Lappen und einem Hosengürtel einen Druckverband anlegen, die Infektion wird im Krankenhaus behandelt aber Du Überlebst.“

          Was soll dieser unpassende Vergleich? Genau daher hat man einen Verbandskasten an Bord. Dann gibt weder ein „zur Not“ noch einen „infizierten Verwundeten“, sondern einen „steril versorgten Verwundeten“, und das ist genau der Bestfall, den man anstrebt.

          • Enrico Scheumann
            Am 3. September 2018 um 2:57

            Das geht rein technisch nicht. Man kann einen verwundeten nicht steril verbinden. Sonald man die verpackung öffnet, ist das verbandszeug nicht mehr steril sondern keimarm.

  10. Both
    Am 7. September 2017 um 8:11

    Ich habe gehört, dass in Sachsen das Verfallsdatum auf dem Verbandskasten nicht mehr als negativ angesehen wird.
    Das heißt, ich nicht mehr auf das Verfallsdatum achten muss, wenn der Inhalt noch in Ordnung ist.
    Also bei der TÜV Prüfung. Ist dies auch in Hessen so?

    Es war eh unsinnig, da weder Pflaster noch Binden sich nach 2 Jahren als unbrauchbar erweisen. Ich empfand es nur als Geldschneiderei.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 11:23

      Hallo Both,

      auch Pflaster und Kompressen sind mit einem Ablaufdatum versehen. Dieses darf beim TÜV nicht überschritten worden sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Enrico S.
        Am 3. September 2018 um 2:36

        Falsch. In der din 13164 steht nur was drin sein muss. Es steht nicht drin, Was ein verfalldatum haben muß. Das mit dem verfalldatum steht im mpg (medizinproduktegesrtz).
        Da sber mein auto und ich privat sind, gilt das mpg nicht für mich.
        Ein tüv prüfer darf den inhalt eines verbandskastens nicht kontrollieren. Da er geweblich ist, obligt er dem mpg und muss eine zusatzqualivizierung laut mpg haben, um medizinprodukte kontrollieren zu dürfen.

        Mit dem steril ist auch sone sache.
        Ich kann gültigen verbandskasten haben, und dürfte trotzdem kein verband anlegen ( wenn er den steril sein muss) grund: sonalt ich die verpackung der kompresse öffne, ist sie nicht mehr steril.

  11. Ferdinand
    Am 26. Juli 2017 um 12:21

    Soeben am 25. 7.2017 in Italien Raststätte San Martino Parma 59.00 Euro Busse bezahlt.
    Verbandskasten nach Din 13164 dabei gehabt.
    Es fehlte jedoch 1 Pinzette, Alkohol flüssig für Wundbehendlung, “Crash-Eis” Beutel zum kühlen und Rettungsdecke.

  12. Andreas
    Am 6. Juni 2017 um 1:26

    Verbandskasten ist wichtig; jedoch genauso wichtig, wenn nicht sogar viel wichtiger als z.B. die abgelaufene sterile Wundkompresse ist eine regelmäßige Auffrischung des Erste-Hilfe-Kurs. Was nützt das tolle Sortiment, wenn man nicht (mehr) weiss, wie man schnell und effektiv helfen kann.

  13. Thomas
    Am 19. März 2017 um 10:46

    Warum muss steriles Verbandsmaterial bei der “ersten Hilfe” dabei sein? Ich stelle mir einen Unfall auf einer Landstraße im Spätherbst vor ein Auto kommt von der Fahrbahn ab prallt gegen einen Baum. Schlamm Dreck Metallteile ein schwer Verletzter ich berge ihn aus dem Fahrzeug und stelle fest tiefe stark blutende schnitt Verletzung am Oberschenkel??? Muss ich jetzt die Hose vorsichtig im Bereich entfernen die Wunde ausspülen und eine sterile Kompresse auflegen und alles verbinden vielleicht mit Schleifchen??? Oder doch lieber alles mit einem Druckverband versehen und die Blutung schnellst möglich stoppen, was ja in diesem Fall nicht steril wäre, dem verletzten aber vielleicht das Leben rettet ??? Mal ehrlich es handelt sich um erste Hilfe. Das ich keinen alten Öllappen benutze ist klar, aber warum sterile Wundauflagen. Ich wär froh wenn bei mir überhaupt erstmal einer anhält und einen Rettungswagen ruft. Da ist doch dann erste Hilfe schon fast Luxus.

  14. Diana
    Am 4. März 2017 um 10:39

    Die Aussagen zur Haltbarkeit des Verbandkasten sind schlicht Unsinn. Steriles Verbandmaterial wird nicht unsteril, nur weil das Ablaufdatum erreicht wurde. Im Gegenteil es bleibt weitaus länger steril, solange es nicht beschädigt wird. Es kann daher sowohl im Auto, als auch zuhause bedenkenlos über dem Ablaufdatum verwendet werden.
    Die Pflaster sind eher das Problem. Die überstehen in der Regel nur einen Sommer und kleben dann bereits nicht mehr richtig. Durch die Hitze im Auto kann der Kleber schmelzen und verbindet sich mit dem Papier. Wenn sollten also sogar jährlich die Pflaster getauscht werden.

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