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Straßenverkehrsrecht und andere Rechtsgebiete
Zu schnell gefahren und Führerschein verloren. Wenn vom Verkehrsrecht die Rede ist, denken die meisten Menschen an das Straßenverkehrsrecht. Dieses soll einen funktionierenden und sicheren Verkehr gewährleisten. Doch dieser Rechtsbereich des Verkehrsrechts ist noch viel weiter gefasst.
Genau genommen gibt es das Verkehrsrecht als ein einziges Gesetz nicht.
Unter diesen Begriff fallen die verschiedensten Rechtsgebiete, die in vielen unterschiedlichen Gesetzen geregelt sind. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick darüber, was unter Verkehrsrecht zu verstehen ist und in welchen Gesetzen was geregelt wird.
Inhaltsverzeichnis
Welche Bestandteile gehören zum Verkehrsrecht?
Ein Verkehrsanwalt hat sich in der Regel auf das Verkehrsrecht spezialisiert. Trotzdem muss er sich mit den verschiedensten Normen und Vorschriften auskennen, wenn er die breite Palette an verkehrsrechtlichen Fragen bedienen möchte.
Schwerpunkte im Verkehrsrecht bilden die im Folgenden dargestellten Rechtsgebiete.
Straßenverkehrsrecht: Der Klassiker im Verkehrsrecht
Am geläufigsten im Zusammenhang mit dem Verkehrsrecht ist wahrscheinlich das Straßenverkehrsrecht.
Hierunter fallen alle Regelungen und Vorschriften, die bestimmte Rechte und Pflichten der Teilnehmer am Straßenverkehr regeln.
Auch die Zulassungsvoraussetzungen, um mit motorisierten Fahrzeugen am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, fallen hierunter.
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen bilden folgende Gesetze:
Straßenverkehrsgesetz (StVG): Dieses Gesetz enthält neben Vorschriften zur Zulassung von Fahrzeugen und der Erteilung bzw. dem Entzug der Fahrerlaubnis auch Bestimmungen zur Kraftfahrzeug-Haftung (Haftpflicht).
Straßenverkehrsordnung (StVO): Es beschreibt, wie sich Verkehrsteilnehmer verhalten müssen. Verkehrssünder, die gegen diese Regeln verstoßen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld nach dem Bußgeldkatalog belegt werden kann.
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO): In dem Gesetz geht es insbesondere um die Zulassung von Kraftfahrzeugen, die Pflichtversicherung und um das Führen von Kraftfahrzeugen.
Verkehrsstrafrecht: Verkehrsrecht für Straftaten im Straßenverkehr
In diesen Bereich vom Verkehrsrecht fallen vor allem strafrechtliche Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, die eine Verkehrsstraftat zum Gegenstand haben. Wenn ein Verstoß gegen Straßenverkehrsregeln besonders schwerwiegend ist und das Maß einer Ordnungswidrigkeit übersteigt, wird er strafrechtlich geahndet.
In diesen Fällen hat der Täter nicht mit einem Bußgeld zu rechnen, sondern mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe und unter Umständen auch mit anderen Maßregeln oder Nebenstrafen wie der Entziehung der Fahrerlaubnis.
Hierzu gehören z. B.
- das Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- die Fahrerflucht bzw. das unerlaubte Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 Strafgesetzbuch (StGB)
- „gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr“ nach § 315c StGB
- „Trunkenheit im Verkehr“ nach § 316 StGB, auch bekannt als „Alkohol am Steuer“
Betroffene, die beschuldigt werden, eine solche Straftat begangen zu haben, müssen sich mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Strafgericht auseinandersetzen.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Im Bereich Verkehrsrecht sind hier vor allem die Verkehrsordnungswidrigkeiten gemeint. Wenn Ihnen ein solcher Verstoß vorgeworfen wird, erhalten Sie einen Bußgeldbescheid oder einen Anhörungsbogen.
Neben dem Bußgeld kann ein solcher Bescheid auch noch andere Sanktionen festlegen, und zwar
- Punkte in Flensburg nach dem Punktekatalog
- ein Fahrverbot, welches vom Führerscheinentzug bzw. dem Entzug der Fahrerlaubnis zu unterscheiden ist.
Betroffene haben das Recht, gegen diesen Bescheid Einspruch einzulegen. In diesem Fall gibt die Bußgeldstelle das Verfahren an die Staatsanwaltschaft ab, welche das Verfahren an das Gericht weiterleitet.
Führerscheinrecht: Verkehrsrecht rund um den begehrten “Lappen” und die Fahrerlaubnis
Die meisten Angelegenheiten, die mit einem Führerschein zusammenhängen, sind im oben bereits erwähnten StVG und in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt.
Nur Personen, die eine entsprechende Prüfung abgelegt und damit ihre Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr nachgewiesen haben, dürfen sich hinter das Steuer von bestimmten Kraftfahrzeugen setzen. Sie benötigen also eine Fahrerlaubnis und den Führerschein, der diese Erlaubnis dokumentiert.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Führerschein jedoch wieder entzogen werden. Das ist einerseits möglich, wenn aufgrund bestimmter Erkrankungen (z. B. Epilepsie, Erkrankungen der Augen oder des Gehörs) Zweifel an der Fahreignung bestehen.
Auch wenn Autofahrer oder andere Verkehrsteilnehmer gegen Verkehrsregeln verstoßen, kommt nach dem Verkehrsrecht ein Führerscheinentzug in Frage. So z. B. bei folgenden Verstößen.
- Alkohol und Drogen am Steuer
- Sie haben eine rote Ampel überfahren.
- Sie wurden wiederholt bei einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt, vor allem in der Probezeit vom Führerschein.
Verkehrszivilrecht: Das Verkehrsrecht zur Schadensregulierung
Nach einem Unfall ergibt sich unweigerlich die Frage nach der Regulierung des entstandenen Personen- und Sachschadens.
Es muss geklärt werden, welcher Unfallbeteiligte den Schaden verursacht und verschuldet hat. Dabei geht es vor allem um Haftungsfragen sowie um Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Mitunter kommt es zu Überschneidungen zwischen den einzelnen Bereichen, z. B. im Bereich Straßenverkehrsrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. In allen Fällen kann Sie jedoch ein Anwalt für Verkehrsrecht unterstützen.
Verkehrsrechtsschutz: Eine Versicherung für Verkehrsrecht
Beim Verkehrsrechtsschutz handelt es sich um kein Rechtsgebiet, sondern um eine Versicherung für Streitigkeiten im Straßenverkehr. Sie kann eine sinnvolle Ergänzung zur Kfz-Haftpflicht für Ihr Auto sein. Diese Rechtsschutzversicherung sichert vor allem folgende Fälle ab:
- Durchsetzung Ihrer Ansprüche mithilfe von einem Rechtsanwalt, wenn Sie bei einem Verkehrsunfall einen Sach- oder Personenschaden erlitten haben
- Streitigkeiten und Probleme beim Kauf eines Kraftfahrzeugs
FAQ: Das Wichtigste zum Verkehrsrecht
Im Verkehrsrecht werden alle Vorschriften versammelt, die die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr regeln. Ein einheitliches Gesetzeswerk gibt es dafür allerdings nicht. Zu den wichtigsten Gesetzestexten zählen die StVO, das StVG, die StVZO, die FZV und die FeV. Darüber hinaus enthält zum Beispiel der Bußgeldkatalog die Sanktionen für Ordnungswidrigkeiten.
Zu den Teilgebieten zählen das Straßenverkehrsrecht, das Führerscheinrecht, das Verkehrszivilrecht und der Verkehrsrechtsschutz. Ergänzt werden diese unter anderem durch das Verkehrsstrafrecht, welches sich zum Beispiel mit der Nötigung oder Fahrerflucht beschäftigt.
In diesem Fall sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.
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