
Bei 63,7 Millionen zugelassenen Fahrzeugen in Deutschland (Stand: Januar 2018) stellen die Kontrolle der Fahrzeuge und die Überwachung der Straßen bereits eine logistische Herausforderung dar. Deswegen ist die Verkehrsüberwachungauch keine zentralisierte Aufgabe. Vielmehr handelt es sich um den Aufgabenbereich mehrerer Behörden, die auf verschiedenen Wegen sicherzustellen versuchen, dass die Regeln zur Verkehrssicherheit eingehalten werden.
Aber welches Ziel verfolgt die Verkehrsüberwachung genau? Welchen Nutzen haben Verkehrsüberwachungskameras? Wer außer dem Ordnungsamt führt die Verkehrsüberwachung durch? Was ist die Kontrolle des ruhenden Verkehrs?
Diese und andere Fragen werden in diesem nun vorliegenden Ratgeber beantwortet. Hier soll ein Einblick dazu gegeben werden, wie die kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) arbeitet und welche Sanktionen in der Regel verhängt werden.
Inhaltsverzeichnis
Arten der Verkehrsüberwachung

Wenn es darum geht, Verkehrsverstöße aufzudecken, gibt es verschiedene Formen der Überwachung. Eine große Unterscheidung, die getroffen werden kann, ist die zwischen der Kontrolle, wenn ruhender Verkehr vorliegt, und der, wenn der Verkehr fließt. Denn abhängig davon, ob der Verkehr steht oder fließt, können verschiedene Verstöße begangen werden.
Aber nicht nur das. Auch eine angemessene Verfolgung der Tat kann je nach Situation unterschiedlich ausfallen. Angefangen mit der Verwarnung oder dem Strafzettel durch das Ordnungsamt enden die unmittelbaren Folgen aber bei der umgehenden Beendigung der Fahrt durch die Polizei. Je nachdem, welche Form der Verkehrsüberwachung ein Vergehen im Straßenverkehr registriert, können unterschiedliche Maßnahmen eingeleitet werden.
Verkehrsüberwachung geschieht in der Regel durch:
- Polizeibeamte
- Kommunale Verkehrsüberwachung durch Beamte der Ordnungsämter
- Blitzer
Überwachung von fließendem Verkehr
Dieser Aufgabenbereich der Verkehrsüberwachung wird in der Regel von der Polizei erfüllt. Diese überprüft Fahrzeuge, während sie fahren. So können bei gravierenden Verstößen sofort Maßnahmen eingeleitet werden, wenn die Beamten dies als notwendig und angemessen erachten.
In der Regel überprüfen die Beamten aber nur und ohne dazu anzuhalten, ob Informationen über das Kennzeichen und das Fahrzeug vorliegen. Wenn sich keinerlei Auffälligkeiten im Fahrverhalten zeigen und auch keine Meldung über das Auto bei der Polizei vorliegt, ist die Kontrolle bereits abgeschlossen.
Diese auch gern als mobile Verkehrsüberwachung bezeichnete Maßnahme fällt in der Regel erst auf, wenn die Beamten das Blaulicht aktivieren und das kontrollierte Fahrzeug dazu auffordern anzuhalten. Vorher ist die Überprüfung kaum zu bemerken.
Aber nicht nur Polizeibeamte sind mit der Verkehrsüberwachung am fließenden Verkehr befasst. Neben der Verkehrspolizei werden auch automatisierte Systeme eingesetzt, um Verkehrsvergehen verfolgen zu können. Blitzer sind ebenso Teil der Verkehrsüberwachung wie die Beamten der Polizei und der Ordnungsämter. Mit den immer gleichen Vorgängen überprüfen die Geschwindigkeitsmessgeräte die vorbeifahrenden Kraftfahrzeuge und lösen die Kamera aus, wenn die erlaubte Geschwindigkeit überschritten wird.
Die Kontrolle abgestellter und geparkter Fahrzeuge

Neben der Verfolgung von Rasern und Dränglern, wie sie im fließenden Verkehr stattfindet, gibt es aber auch die Überwachung, die ruhender Verkehr braucht, damit niemand gefährdet wird. Im ersten Moment mag eine Gefährdung durch ruhenden Verkehr widersinnig erscheinen und eine Verkehrsüberwachung an der Stelle ebenso unnötig. Aber auch wegen abgestellter Fahrzeuge können Menschen in Gefahr geraten.
Wenn beispielsweise eine Feuerwehrzufahrt durch ein unachtsam abgestelltes Fahrzeug blockiert wird, kann das die Einsatzkräfte wichtige Minuten kosten, in denen es um Leben und Tod geht. Die Gefährdung durch stehende Fahrzeuge ist zwar im direkten physikalischen Sinne, wie sie bei fahrenden Autos besteht, nicht gegeben, aber trotzdem können Menschen dadurch in Gefahr geraten.
Um solche Gefahren abzuwenden, gibt es die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Diese wird in der Regel von den Ordnungsämtern durchgeführt, die dann die gefürchteten Strafzettel (auch Knöllchen) verteilen. Doch dort enden die Befugnisse der Beamten noch nicht. Wenn die Situation es erfordert, können sie auch die Versetzung oder Abschleppung des Fahrzeuges anordnen. Die Kosten müssen dann in der Regel vom verantwortlichen Fahrzeughalter getragen werden.

Oft sind es die Beamten des Ordnungsamts – auch Politessen (männl. Politeur) genannt –, die als Hilfspolizisten die Verkehrsüberwachung am ruhenden Verkehr durchführen. Entlang der Straßen und auf öffentlichen Parkplätzen überprüfen sie Parkgenehmigungen und Verstöße gegen Haltevorschriften. Allerdings sorgen sie dadurch nicht nur dafür, dass die Befahrbarkeit der Wegesichergestellt wird, sondern verhindern auch, dass kostenpflichtige Parkplätze unbezahlt verwendet werden.
Andere Formen der Verkehrsüberwachung
Neben diesen beiden offiziellen Varianten der Verkehrsüberwachung gibt es noch eine dritte Möglichkeit, den Verkehr zu beobachten. Jedoch sei vorangestellt, dass diese häufig illegal ist und oft einen Eingriff in den Straßenverkehr darstellt. Es handelt sich um die private Verkehrsüberwachung. Denn besonders in Wohngebieten möchten sich die Anwohner sicher sein, dass keine Verkehrssünder die Ruhe und die Sicherheit stören.
Aus diesem Grund kommt es manchmal zu individuellen Maßnahmen, mit denen versucht wird, den angeblichen Rasern auf die Schliche zu kommen. Doch ist das überhaupt erlaubt? Meistens nicht. Eher laufen die Personen Gefahr, mit ihren Aufbauten selbst eine Gefährdung für den Straßenverkehr etabliert zu haben. So sind beispielsweise Blitzer-Attrappen verboten, da sie das Verhalten der Fahrer direkt beeinflussen und zu gefährlichen Manövern verleiten können.
Immer wieder tauchen in den Medien Fälle auf, in denen ein Anwohner vom Aktionismus gepackt wird und einen solchen Fake-Blitzer aufstellt. Diese stehen dann meistens auf dem Privatgrundstück an einer Stelle, die für die vorüberfahrenden Autos gut sichtbar ist. In der Regel erhalten diese Personen eine Nachricht von den Behörden, die Anlage abzubauen.
FAQ: Das Wichtigste zur Verkehrsüberwachung
In aller Regel sind die Polizei, Ordnungsbeamte oder schlicht Blitzer für die Verkehrsüberwachung zuständig.
Sie wird vor allem durchgeführt, um Ordnungswidrigkeiten und u. U. auch Straftaten im Straßenverkehr aufzudecken und entsprechend zu ahnden.
Nein. So sind eigene Maßnahmen wie etwa Blitzer-Attrappen auch auf privaten Grundstücken nicht erlaubt, da sie sich direkt auf den Straßenverkehr auswirken und dazu führen können, das Autofahrer abrupt abbremsen.
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