
Für Autofahrer gibt es kaum Ärgerlicheres, als einen Bußgeldbescheid zu bekommen. Vor allem bei Geschwindigkeitsüberschreitungen im hohen Bereich oder bei Rotlichtverstößen kann es schnell teuer werden. Mal ganz davon abgesehen, dass es, je nach Verkehrsverstoß, auch mal zu Punkten oder Fahrverboten kommt.
Zum Glück muss ein Bußgeldbescheid aber nicht anstandslos hingenommen werden, denn es gibt die Möglichkeit, mittels Einspruch gegen ihn vorzugehen. Immerhin muss ein Bußgeldbescheid auch nicht immer gerechtfertigt sein, denn auch einer Behörde können Fehler unterlaufen.
Doch birgt ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eigentlich die Gefahr, dass aus diesem am Ende eine noch nachteilhaftere Entscheidung für den Betroffenenhervorgeht? Können Bußgelder und Punkte in Flensburg noch höher werden oder gilt für Ordnungswidrigkeiten ein Verschlechterungsverbot? Und was ist unter dem Begriff überhaupt zu verstehen? Im folgenden Ratgeber haben wir uns mit diesen Fragen befasst und Ihnen einige wichtige Informationen rund um das Thema “Verschlechterungsverbot” im Bußgeldverfahren zusammengestellt.
Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet Verschlechterungsverbot?

Zunächst soll die Frage geklärt werden, was überhaupt unter einem Verschlechterungsverbot zu verstehen ist. In bestimmten verfahrensrechtlichen Situationen ist nach dem Einlegen eines Rechtsmittels einer Partei eine Verschlechterung (reformatio in peius) der beanstandeten Entscheidung ausgeschlossen.
Dies gilt beispielsweise im Strafprozess für die Situation, dass die Staatsanwaltschaft ein Rechtsmittel zu Gunsten des Angeklagten einlegt. In diesem Fall darf die Entscheidung über das Rechtsmittel für den Angeklagten nicht nachteilhafter sein im Vergleich zur vorherigen Entscheidung. Es gilt hier ein Verschlechterungsverbot.
Auch für die Situation, dass ein verurteilter Straftäter mittels Berufung oder Revision gegen die gerichtliche Entscheidung vorgeht, gilt das Verschlechterungsverbot. Dem Betroffenen soll dadurch die Sorge genommen werden, er könne am Ende der Entscheidung über sein Rechtsmittel noch schlechter stehen als jetzt.
Gilt das Verschlechterungsverbot beim Einspruch?
Für Temposünder ist nunmehr von Interesse, ob besagtes Verschlechterungsverbot auch im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten gilt. Kann der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid also am Ende dazu führen, dass sich das Bußgeld sogar noch erhöht?
Zunächst einmal gilt diesbezüglich Folgendes: Legt ein Betroffener in zulässiger Art und Weise Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein, prüft die Behörde zunächst, ob sie den Bescheid aufrechterhält oder ihn zurücknimmt. Nimmt sie den ursprünglichen Bescheid zurück, kann sie sodann einen zweiten Bußgeldbescheid mit einer nachteiligeren Rechtsfolge erlassen.

Sofern die Behörde den Bescheid nicht zurücknimmt, wird das Verfahren zunächst an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, welche die Akte beim zuständigen Amtsrichter vorlegt. Dieser kann grundsätzlich ohne die Durchführung einer Hauptverhandlung über den Einspruch entscheiden.
Allerdings gilt für diese Situation das Verschlechterungsverbot. Die Entscheidung darf von der ursprünglichen nicht zum Nachteil des Betroffenen abweichen. Zudem dürfen Staatsanwaltschaft und Betroffener dieser Vorgehensweise nicht widersprechen.
FAQ: Das Wichtigste zum Verschlechterungsverbot
In einem Strafprozess bspw. darf die Entscheidung für einen Angeklagten nicht schlechter ausfallen, wenn dieser Berufung oder Revision einlegt.
Nein, im Bußgeldverfahren könne auch höhere Geldbußen erlassen werden, wenn Sie Einspruch einlegen.
Das kommt immer auf die individuellen Umstände an. Ein Verkehrsanwalt kann Sie ausführlich dazu beraten.
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